Punktekonto

Es besteht die Möglichkeit, Punkte für das Fortbildungszertifikat regelmäßig in einem Punktekonto bei der Landesärztekammer Thüringen/Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung registrieren zu lassen. Die Fortbildungspunkte werden bei Nutzung des Barcodes über den elektronischen Informationsverteiler (EIV) erfasst. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, besuchte Fortbildungen durch Teilnahmebescheinigungen (im Original) nachzuweisen. Das Punktekonto wird automatisch durch den erstmaligen Einsatz der Barcodes eröffnet. Ärzte, die keine Barcodes einsetzen, müssen ihr Einverständnis zur Eröffnung eines Punktekontos geben.

Das 5-jährige Fortbildungszertifikat wird automatisch ausgestellt, wenn die Voraussetzungen (vorausgehender Zeitraum und Punktezahl) erfüllt sind.

Punktekonto "Online"

Sie haben die Möglichkeit Ihren aktuellen Punktestand über das Mitgliederportal der Landesärztekammer Thüringen und auch mobil, mit Hilfe der Fobiapp, einzusehen.

Voraussetzung für diesen Service ist ein Zugang zum Mitgliederportal, der, falls noch nicht vorhanden, unter der Adresse www.meinelaekthuer.de beantragt werden kann.

Insgesamt sind 250 Punkte im Fünfjahreszeitraum nachzuweisen. Eine Pflichtzahl für das einzelne Jahr besteht nicht.

Der Nachweis kann über das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer erfolgen. Dieses wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen ohne weitere inhaltliche Prüfung anerkannt. Mit dem Erwerb des Fortbildungszertifikats der Ärztekammer ist von vornherein Rechtssicherheit für den Vertragsarzt gegeben.

Nach § 95 d SGB V kann der Nachweis der absolvierten Fortbildungen neben den Kammerzertifikaten auch durch andere Fortbildungszertifikate gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen erbracht werden. Diese müssen aber den Kriterien entsprechen, die die jeweilige Arbeitsgemeinschaft der Kammern auf Bundesebene (Bundesärztekammer) aufgestellt hat. Daneben können sonstige Nachweise in Ausnahmefällen bei der KV vorgelegt werden. Einzelheiten werden hierfür von der KBV nach § 95 d Abs. 6 Satz 2 SGB V geregelt.

Vertragsärzte, die am 30. Juni 2004 bereits zugelassen waren, müssen diesen Nachweis spätestens bis zum 30.06.2009 vorlegen. Der Nachweis kann aber auch früher bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen eingereicht werden. Hat ein Arzt den Nachweis mittels des fünfjährigen Fortbildungszertifikats z. B. im August 2007 eingereicht, so ist er damit seiner Nachweispflicht gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen nachgekommen.

Die Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen bietet allen Thüringer Ärzten die Möglichkeit, ein Punktekonto führen zu lassen. In diesem Konto werden alle der Landesärztekammer Thüringen vorgelegten Fortbildungspunkte des einzelnen Arztes registriert.

Die Landesärztekammer Thüringen und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen haben einen Datenaustausch bezüglich der erworbenen Fortbildungspunkte vereinbart. Dies setzt das Einverständnis des einzelnen Vertragsarztes voraus. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen erhält damit die Möglichkeit, Ärzte rechtzeitig informieren zu können, wenn mit den eingereichten Punkten der Fortbildungsnachweis nicht erreicht wird. Damit sollen Honorarkürzungen rechtzeitig vermieden werden.

Das Punktekonto kann jederzeit eröffnet werden. Voraussetzung ist, dass der Arzt oder die Ärztin das Einverständnis zur Eröffnung des Punktekontos gibt. Dies erfolgt auch durch Einsetzen der Barcodes. Mit dieser Erklärung können Vertragsärzte gleichzeitig das Einverständnis zur Weitergabe der Punkte an die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen geben.

Der Nachweis erfolgt in der Regel durch den Einsatz der Barcodes. Teilnahmebescheinigungen, die im Original vorzulegen sind, können ebenfalls als Nachweis eingesetzt werden.

Diese Frage ist mit einem klaren NEIN zu beantworten. Beachtet werden muss, dass für die Kategorien E (Selbststudium), G (Hospitationen) und H (Curriculär vermittelte Inhalte z. B. in Form curriculärer Fortbildungsmaßnahmen, Weiterbildungskurse, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Zusatzstudiengänge) Obergrenzen bestehen.

Fobi@pp - Ihre Punkte immer dabei und einfach mobil abfragen!

Die Logistik rund um die ärztliche Fortbildung in Deutschland kann ab sofort wesentlich einfacher und mit weniger Aufwand abgewickelt werden.

Voraussetzung dafür ist ein Smartphone und die Fobi@pp.

Die Fobi@pp ist dafür gedacht, die Logistik und die Administration um die ärztliche Fortbildung zu vereinfachen und unabhängig von Ort und Infrastruktur zu ermöglichen. Die Stabsstelle EDV und Organisation der Landesärztekammer Hessen hat hierzu ein Konzept entwickelt, dass von allen Ärztinnen und Ärzten in Deutschland benutzt werden kann und zurzeit folgende Funktionen beinhaltet:

Für Teilnehmer

  • Online-Punktkonto einsehen
  • die eigene EFN als Strich- und als 2D Barcode darstellen
  • detaillierte Suche innerhalb aller von deutschen Ärztekammern zertifizierten Veranstaltungen (Detailsuche nicht von allen Ärztekammern unterstützt)

 

Für Veranstalter

  • Veranstaltungsteilnehmer schnell erfassen
  • Teilnehmer elektronisch an den EIV via Smartphone übermitteln

Die Fobi@pp richtet sich an Fortbildungsveranstalter und alle Ärzte.

  • AppStore (iPhone)
  • Google Play Store (Android)

Nachfolgend möchten wir Ihnen Schritt für Schritt erklären, wie Sie den Zugang zu Ihrem Punktekonto für die Fobi@pp einrichten.

Zur Anleitung »