Anmeldung

Ärzte, die im Besitz einer ärztlichen Berufserlaubnis ( AIP-Erlaubnis, Approbation oder Berufserlaubnis für Thüringen) und in Thüringen tätig sind oder wenn sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen, ihren Hauptwohnsitz in Thüringen haben, sind entsprechend dem Heilberufegesetz verpflichtet, sich als Mitglied bei der Landesärztekammer Thüringen anzumelden. 

Wenn vorher noch keine Mitgliedschaft in einer anderen Ärztekammer bestanden hat, ist die Vorlage der Berechtigungsnachweise (ärztliche Urkunden) erforderlich.

Die Mitarbeiter der Abteilung Meldewesen stehen Ihnen selbstverständlich auch gern persönlich für die Anmeldung zur Verfügung. Vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Gesprächstermin mit dem zuständigen Mitarbeiter.