Anerkennung Facharzt/Teilgebiete

Antrags- und Prüfungsmodalitäten für Gebiete und Teilgebiete


Ein Antrag auf Zulassung zur Facharzt-/ Teilgebietsprüfung kann erst nach vollständig abgeschlossener Weiterbildung oder maximal 4 Wochen vor Beendigung der Mindestweiterbildungszeit erfolgen.

Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen in der Landesärztekammer Thüringen einzureichen:
-Antragsformular (unter Download/Antragsformulare im Internet)
-Lebenslauf (in tabellarischer Form)
-Beurteilungen und Nachweise über jeden Weiterbildungsabschnitt mit folgenden Angaben:
  • Beginn und Ende der Weiterbildung mit Angabe von Unterbrechungen infolge Krankheit (wenn länger als 6 Wochen im Kalenderjahr), Schwangerschaft, Wehrdienst usw. einschließlich von Angaben zu Teilzeitweiterbildungen
  • Angaben über die im einzelnen vermittelten und erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erbrachten ärztlichen Leistungen in Diagnostik und Therapie gemäß den Richtlinien zur Weiterbildungsordnung
  • fachliche Eignung und Zuverlässigkeit
  • Vorschlag zur Facharztprüfung (durch den letzten Weiterbildungsleiter)
-Die Dokumentation der Weiterbildung erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 WBO 2005 und Richtlinien zum Inhalt der Weiterbildung. Bei operativen Fächern ist ggf. die Vorlage einer Operationsaufstellung der selbständig durchgeführten Eingriffe, gegliedert gemäß Richtlinien zum Inhalt der Weiterbildung, erforderlich.
-Im Gebiet Psychotherapeutische Medizin ist ein Fallbericht (Langzeitbehandlung) und im Teilgebiet Forensische Psychiatrie eine Liste der Gutachten (Ordnungsnummer-Datum-Adressat-Aktenzeichen-Fragestellung-Delikt) einzureichen.

Alle Antragsunterlagen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Form vorzulegen. Sie können per Post geschickt oder persönlich in der Abteilung Weiterbildung abgegeben werden.
Möchten Sie die Unterlagen persönlich abgeben, bitten wir um telefonische Terminabsprache mit Frau Dr. med. Braunsdorf (0 36 41/ 61 41 20).
Die ärztlichen Unterlagen (Approbation oder Berufserlaubnis nach § 10 Bundesärzteordnung, Titelurkunden, soweit diese noch nicht vorliegen) sind zu vervollständigen.

Zulassungsverfahren:

Die Kammer ist bemüht, die Antragsbearbeitung so zügig wie möglich durchzuführen und abzuschließen. Die Bearbeitungsdauer hängt auch entscheidend davon ab, ob alle Unterlagen vollständig und korrekt vorgelegt werden.
Wir bitten Sie, von telefonischen Rückfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen. Alle Antragsteller werden über die Zulassung zur Prüfung schriftlich informiert.

Prüfungstermin:

In Thüringen bestehen keine festen Prüfungstermine. Die Prüfungen werden nach Bedarf, d. h., wenn genügend Anträge für eine Prüfungsgruppe vorliegen, anberaumt. Wir versuchen, nach Möglichkeit Terminvorstellungen der Antragsteller zu berücksichtigen. Allerdings sind uns auch hier Grenzen gesetzt, da die Prüfer oftmals einen langen Anreiseweg haben und wir, als eine der kleinen Kammern im Bundesgebiet, aus Kostengründen auf eine effektive Prüfungsorganisation achten müssen.
Es sollte von der Zulassung zur Prüfung bis zum endgültigen Prüfungstermin eine Wartezeit bis zu einem Vierteljahr einkalkuliert werden.
Die Antragsteller werden in der Regel zum festgesetzten Termin mit einer Frist von 4 Wochen geladen (gemäß den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung ist jedoch eine Frist von 14 Tagen ausreichend).
Die Zusammensetzung der Prüfungskommission wird vor dem Tag der Prüfung nicht bekannt gegeben.

Prüfungsablauf:

Die Prüfungskommission setzt sich in der Regel aus drei fachgebietsbezogenen Prüfern zusammen.
Die Prüfungen sind nicht öffentlich, d. h., auch die Weiterbildungsleiter dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen.
Die Prüfung ist mündlich und beträgt für jeden Kandidaten mindestens 30 Minuten. Eine Gruppenprüfung ist nicht zulässig. Der Prüfungsausschuss gestaltet inhaltlich die Prüfung eigenverantwortlich. Grundlage des Prüfungsgespräches sind die gemäß Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen und der Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung geforderten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten. Die Prüfung kann z. B. durch vorgelegte Befunde, EKGs, Röntgenbilder oder Blutbilder ergänzt werden.

Der Vorsitzende überreicht dem Antragsteller bei Bestehen der Prüfung die Urkunde. Kommt der Prüfungsausschuss zu dem Ergebnis, dass die Weiterbildung nicht erfolgreich abgeschlossen wurde beschließt er, ob und für welchen Zeitraum die Weiterbildungszeit des Antragstellers zu verlängern ist. Eine verlängerte Weiterbildung beträgt mindestens 3 Monate. Eine nicht bestandene Prüfung kann mehrfach wiederholt werden.

Eine Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Antragsteller der Prüfung ohne ausreichenden Grund fernbleibt oder sie ohne ausreichenden Grund abbricht.


Besonderheiten in der Facharztbezeichnung Allgemeinmedizin


Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
INFORMATIONSBLATT FÜR WEITERBILDUNGSASSISTENTEN, AMBULANT TÄTIGE ÄRZTE UND KRANKENHÄUSER

Stationärer Sektor

Die Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gemäß Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG wurde im April 1999 durch die GKV-Spitzenverbände und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unterzeichnet. Seit dem 01.01.1999 werden die von den Krankenhäusern umgewandelten Stellen für eine Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin mit 1.020 Euro monatlich bezuschusst.
Die Vertragspartner haben sich darauf geeinigt, das Förderprogramm auf die im Jahr 2003 vom 106. Deutschen Ärztetag beschlossene (Muster-)Weiterbildungsordnung auszudehnen. Das Förderprogramm schließt somit die Förderung von Weiterbildungsassistenten, die ihre Weiterbildung nach den Bestimmungen der in Thüringen am 01.07.2005 in Kraft getretenen neuen fünfjährigen Weiterbildungsordnung zum/zur Facharzt/Fachärztin für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) ableisten, ausdrücklich ein.

  • Da die Landesärztekammer Thüringen keine Förderstellen vermittelt, bitten wir alle Interessenten, sich an die Krankenhäuser direkt zu wenden und zu erfragen, ob Förderstellen für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zur Verfügung stehen.
  • Die Krankenhäuser melden schriftlich an die Registrierstelle bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft Berlin (DKG) Assistenzarztstellen, die an Interessenten für eine Weiterbildung in der Allgemeinmedizin vergeben wurden. Die Registrierstelle teilt dem Krankenhaus mit, ob eine Förderung möglich ist.
  • Voraussetzung für eine Förderung ist eine schriftliche Versicherung des Interessenten gegenüber der DKG, dass eine Weiterbildung in der Allgemeinmedizin beabsichtigt ist. Alle im Zusammenhang mit der Förderung notwendigen Formalitäten sind mit dem Krankenhaus bzw. der DKG zu regeln. Aktuelle Formulare und Informationen finden Sie auf der Homepage der DKG im Geschäftsbereich Personal/Organisation (www.dkgev.de).
  • Die Weiterbildung kann nur in zugelassenen Weiterbildungsstätten und unter der Leitung zur Weiterbildung ermächtigter Ärzte erfolgen. Sollten diesbezüglich bei den Interessenten Unsicherheiten bestehen, empfehlen wir, bei der Landesärztekammer Thüringen nachzufragen, ob eine Weiterbildungsermächtigung vorliegt.
  • Wir beraten auf Wunsch die Krankenhäuser und Assistenten über den individuellen zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der Weiterbildung (Tel. 03641/ 61 41 21).
  • Voraussetzung für die Auszahlung von Fördergeldern ist die Erbringung des Nachweises über die Teilnahme am Förderprogramm. Dies bedeutet, dass nach Abschluss des Weiterbildungsabschnittes ein Abschluss- oder Zwischenzeugnis seitens der Krankenhäuser an die Ärztekammer gesandt werden muss, um die Bescheinigung über die personenbezogene Anrechenbarkeit dieses Abschnittes zu erhalten.

Krankenhäuser, die am Förderprogramm Allgemeinmedizin beteiligt sind (Stand 01/06)

Kreiskrankenhaus Altenburg gGmbH
Am Waldessaum 10
04600 Altenburg
Tel.: 03447/520
Kreiskrankenhaus Altenburg gGmbH
Klinikbereich Schmölln
Robert-Koch-Str. 95
04621 Schmölln
Tel.: 034491/82875
Thüringen-Kliniken Saalfeld-Rudolstadt
Rainweg 68
07318 Saalfeld
Tel.: 03671/540
Thüringen-Klinik Pößneck gGmbH
Hohes Gässchen 8-10
07381 Pößneck
Tel.: 036474/360
Thüringen-Kliniken Saalfeld-Rudolstadt
Jenaische Str. 14
07407 Rudolstadt
Tel.: 03672/540
Wald-Klinikum Gera gGmbH
Straße des Friedens 122
07548 Gera
Tel.: 0365/8280
Waldkrankenhaus „Rudolf Elle“
Klosterlausnitzer Str. 81
07607 Eisenberg
Tel.: 036691/81020
Klinikum der FSU Jena
Bachstraße 18
07747 Jena
Tel.: 03641/930
Kreiskrankenhaus Schleiz gGmbH
Berthold-Schmidt-Str. 7-9
07907 Schleiz
Tel.: 03663/4670
Kreiskrankenhaus Greiz GmbH
Wichmannstr. 12
07973 Greiz
Tel.: 03661/463300
Klinikum Bad Salzungen gGmbH
Lindigallee 3
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695/640
Eichsfeld Klinikum gGmbH
Windische Gasse 112
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel.: 03606/760
Kreiskrankenhaus Sonneberg und Neuhaus gGmbH
Neustadter Str. 61
96515 Sonneberg
Tel.: 03675/8210
Klinik am Lerchenberg gGmbH
Ernst-Häckel-Str. 1
98544 Zella-Mehlis
Tel.: 036828/690
Kreiskrankenhaus Schmalkalden gGmbH
Eichelbach 9
98574 Schmalkalden
Tel.: 0368/36450
Klinikum Meiningen GmbH
Bergstr. 3
98617 Meiningen
Tel.: 03693/900
Henneberg Kliniken gGmbH
Schleusinger Str. 17
98646 Hildburghausen
Tel.: 03685/7730
Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau gGmbH
Oehrenstöcker Str. 32
98693 Ilmenau
Tel.: 03677/6060
Katholisches Krankenhaus Erfurt
Haarbergstr. 72
99097 Erfurt
Tel.: 0361/6540
HELIOS Klinikum Erfurt GmbH
Nordhäuser Str. 74
99089 Erfurt
Tel.: 0361/7810
Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau gGmbH
Bärwinkelstr. 33
99310 Arnstadt
Tel.: 03628/9190
Sophien- und Hufeland Klinikum gGmbH
Henry-van-de-Velde-Str. 2
99425 Weimar
Tel.: 03643/570
Zentralklinik Bad Berka GmbH
Robert-Koch-Allee 9
99437 Bad Berka
Tel.: 03645/850
HELIOS Klinik Blankenhain
Wirthstr. 5
99444 Blankenhain
Tel.: 036459/50
Robert-Koch-Krankenhaus Apolda
Jenaer Str. 66
99510 Apolda
Tel.: 03644/570
DRK Krankenhaus Sömmerda gGmbH
Bahnhofstr. 36
99610 Sömmerda
Tel.: 03634/520
DRK Krankenhaus Sondershausen gGmbH
Hospitalstr. 2
99706 Sondershausen
Tel.: 03632/670
Südharz-Krankenhaus Nordhausen gGmbH
Dr.-Robert-Koch-Str. 39
99734 Nordhausen
Tel.: 03631/410
HELIOS Fachklinik für Orthopädie
Barbarastr. 11
99752 Bleicherode
Tel.: 036338/650
St. Georg Klinikum gGmbH
Mühlhäuser Str. 94
99817 Eisenach
Tel.: 03691/6980
Helios KKH Gotha/Ohrdruf GmbH
Heliosstr. 1
99867 Gotha
Tel.: 03621/2200
Krankenhaus Waltershausen-Friedrichroda GmbH
Reinhardsbrunner Str. 14-17
99894 Friedrichroda
Tel.: 03623/3500
Hufeland Krankenhaus GmbH Bad Langensalza
Rudolf-Weiß-Str. 1-5
99947 Bad Langensalza
Tel.: 036038/550
Unstrut-Hainich Kreiskrankenhaus gGmbH
Langensalzaer Landstr. 1
99974 Mühlhausen
Tel.: 03601/410
Ökumenisches Hainich Klinikum gGmbH
Pfafferode 102
99974 Mühlhausen
Tel.: 03601/8030
Asklepios Fachklinik Stadtroda
Bahnhofstraße 1 a
07646 Stadtroda
Tel.: 036428/560


Ambulanter Sektor

In Umsetzung der Vereinbarung über die Förderung im ambulanten Bereich wird bei paritätischer Beteiligung von Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung das Förderprogramm fortgeführt. Die monatliche Förderhöhe beträgt 1.840 Euro.
  • Vertragsärzte, die eine Genehmigung der KV Thüringen zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten in der Fachrichtung Allgemeinmedizin erhalten haben, können bei der KV Thüringen einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. Dabei sind nur Weiterbildungsabschnitte förderungsfähig, die für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin nach Maßgabe der jeweils geltenden Weiterbildungsordnung benötigt werden.
  • Neben dem Förderantrag ist bei der KV Thüringen ein Nachweis über die Art und Dauer der Weiterbildung des Assistenten und bisher abgeleistete Weiterbildungsabschnitte vorzulegen. Diese Bescheinigung wird von der Landesärztekammer Thüringen ausgestellt. Es ist erforderlich, dass die Ausstellung der Bescheinigung formlos, aber schriftlich unter Vorlage aller Weiterbildungszeugnisse (Beurteilungen) bei der Landesärztekammer Thüringen beantragt wird. Die Zeugnisse bitten wir im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien einzureichen.


Wichtige Adressen
Kassenärztliche Vereinigung ThüringenDeutsche Krankenhausgesellschaft
Zum Hospitalgraben 8
99425 Weimar
Tel.: 03643/5590
Wegelystr. 3
10623 Berlin
Tel.: 030/ 39801-0


Vorlage des Arbeitsvertrages bei der Landesärztekammer im Rahmen der Anerkennung von Weiterbildungsabschnitten oder der Beantragung einer Facharzt- / Teilgebietsanerkennung beschlossen

Die WBO schreibt vor, dass die Weiterbildung im Rahmen angemessen vergüteter ärztlichen Berufstätigkeit unter Anleitung ermächtigter Ärzte (§ 4 WBO, § 19 Berufsordnung der Landesärztekammer Thüringen) zu erfolgen hat.
Sie muss gründlich und umfassend sei. Der Weiterbildungsleiter ist verpflichtet, die Weiterbildung persönlich zu leiten sowie zeitlich und inhaltlich entsprechend der Weiterbildungsordnung zu gestalten und die Richtigkeit der Dokumentation der Weiterbildung gemäß § 8 zu bestätigen.
Gemäß § 9 WBO hat der Weiterbildungsleiter genaue Angaben auch zum zeitlichen Umfang der Weiterbildung zu geben.
Eine Teilzeitweiterbildung kann gemäß WBO anteilig angerechnet werden, wenn sie vorher der zuständigen Ärztekammer angezeigt und von dieser als anrechnungsfähig bestätigt worden ist. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend.

Dazu hat der Vorstand der Landesärztekammer Thüringen beschlossen, dass für die Anerkennung von Weiterbildungsabschnitten oder im Rahmen der Beantragung einer Facharztanerkennung als Nachweis für die angemessen vergütete hauptberufliche ärztliche Berufstätigkeit grundsätzlich der Arbeitsvertrag vorzulegen ist.