Anerkennung Facharzt/Teilgebiete
Antrags- und Prüfungsmodalitäten für Gebiete und Teilgebiete
- Besonderheiten in der Facharztbezeichnung Allgemeinmedizin
- Vorlage des Arbeitsvertrages bei der Landesärztekammer im Rahmen der Anerkennung von Weiterbildungsabschnitten oder der Beantragung einer Facharztanerkennung beschlossen
Ein Antrag auf Zulassung zur Facharzt-/ Teilgebietsprüfung kann erst nach vollständig abgeschlossener Weiterbildung oder maximal 4 Wochen vor Beendigung der Mindestweiterbildungszeit erfolgen.
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen in der Landesärztekammer Thüringen einzureichen:
| - | Antragsformular (unter Download/Antragsformulare im Internet) |
| - | Lebenslauf (in tabellarischer Form) |
| - | Beurteilungen und Nachweise über jeden Weiterbildungsabschnitt mit folgenden Angaben: |
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| - | Die Dokumentation der Weiterbildung erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 WBO 2005 und Richtlinien zum Inhalt der Weiterbildung. Bei operativen Fächern ist ggf. die Vorlage einer Operationsaufstellung der selbständig durchgeführten Eingriffe, gegliedert gemäß Richtlinien zum Inhalt der Weiterbildung, erforderlich. |
| - | Im Gebiet Psychotherapeutische Medizin ist ein Fallbericht (Langzeitbehandlung) und im Teilgebiet Forensische Psychiatrie eine Liste der Gutachten (Ordnungsnummer-Datum-Adressat-Aktenzeichen-Fragestellung-Delikt) einzureichen. |
Alle Antragsunterlagen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Form vorzulegen. Sie können per Post geschickt oder persönlich in der Abteilung Weiterbildung abgegeben werden.
Möchten Sie die Unterlagen persönlich abgeben, bitten wir um telefonische Terminabsprache mit Frau Dr. med. Braunsdorf (0 36 41/ 61 41 20).
Die ärztlichen Unterlagen (Approbation oder Berufserlaubnis nach § 10 Bundesärzteordnung, Titelurkunden, soweit diese noch nicht vorliegen) sind zu vervollständigen.
Zulassungsverfahren:
Die Kammer ist bemüht, die Antragsbearbeitung so zügig wie möglich durchzuführen und abzuschließen. Die Bearbeitungsdauer hängt auch entscheidend davon ab, ob alle Unterlagen vollständig und korrekt vorgelegt werden.
Wir bitten Sie, von telefonischen Rückfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen. Alle Antragsteller werden über die Zulassung zur Prüfung schriftlich informiert.
Prüfungstermin:
In Thüringen bestehen keine festen Prüfungstermine. Die Prüfungen werden nach Bedarf, d. h., wenn genügend Anträge für eine Prüfungsgruppe vorliegen, anberaumt. Wir versuchen, nach Möglichkeit Terminvorstellungen der Antragsteller zu berücksichtigen. Allerdings sind uns auch hier Grenzen gesetzt, da die Prüfer oftmals einen langen Anreiseweg haben und wir, als eine der kleinen Kammern im Bundesgebiet, aus Kostengründen auf eine effektive Prüfungsorganisation achten müssen.
Es sollte von der Zulassung zur Prüfung bis zum endgültigen Prüfungstermin eine Wartezeit bis zu einem Vierteljahr einkalkuliert werden.
Die Antragsteller werden in der Regel zum festgesetzten Termin mit einer Frist von 4 Wochen geladen (gemäß den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung ist jedoch eine Frist von 14 Tagen ausreichend).
Die Zusammensetzung der Prüfungskommission wird vor dem Tag der Prüfung nicht bekannt gegeben.
Prüfungsablauf:
Die Prüfungskommission setzt sich in der Regel aus drei fachgebietsbezogenen Prüfern zusammen.
Die Prüfungen sind nicht öffentlich, d. h., auch die Weiterbildungsleiter dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen.
Die Prüfung ist mündlich und beträgt für jeden Kandidaten mindestens 30 Minuten. Eine Gruppenprüfung ist nicht zulässig. Der Prüfungsausschuss gestaltet inhaltlich die Prüfung eigenverantwortlich. Grundlage des Prüfungsgespräches sind die gemäß Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen und der Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung geforderten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten. Die Prüfung kann z. B. durch vorgelegte Befunde, EKGs, Röntgenbilder oder Blutbilder ergänzt werden.
Der Vorsitzende überreicht dem Antragsteller bei Bestehen der Prüfung die Urkunde. Kommt der Prüfungsausschuss zu dem Ergebnis, dass die Weiterbildung nicht erfolgreich abgeschlossen wurde beschließt er, ob und für welchen Zeitraum die Weiterbildungszeit des Antragstellers zu verlängern ist. Eine verlängerte Weiterbildung beträgt mindestens 3 Monate. Eine nicht bestandene Prüfung kann mehrfach wiederholt werden.
Eine Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Antragsteller der Prüfung ohne ausreichenden Grund fernbleibt oder sie ohne ausreichenden Grund abbricht.
Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
INFORMATIONSBLATT FÜR WEITERBILDUNGSASSISTENTEN, AMBULANT TÄTIGE ÄRZTE UND KRANKENHÄUSER
Stationärer Sektor
Die Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gemäß Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG wurde im April 1999 durch die GKV-Spitzenverbände und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unterzeichnet. Seit dem 01.01.1999 werden die von den Krankenhäusern umgewandelten Stellen für eine Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin mit 1.020 Euro monatlich bezuschusst.
Die Vertragspartner haben sich darauf geeinigt, das Förderprogramm auf die im Jahr 2003 vom 106. Deutschen Ärztetag beschlossene (Muster-)Weiterbildungsordnung auszudehnen. Das Förderprogramm schließt somit die Förderung von Weiterbildungsassistenten, die ihre Weiterbildung nach den Bestimmungen der in Thüringen am 01.07.2005 in Kraft getretenen neuen fünfjährigen Weiterbildungsordnung zum/zur Facharzt/Fachärztin für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) ableisten, ausdrücklich ein.
- Da die Landesärztekammer Thüringen keine Förderstellen vermittelt, bitten wir alle Interessenten, sich an die Krankenhäuser direkt zu wenden und zu erfragen, ob Förderstellen für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zur Verfügung stehen.
- Die Krankenhäuser melden schriftlich an die Registrierstelle bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft Berlin (DKG) Assistenzarztstellen, die an Interessenten für eine Weiterbildung in der Allgemeinmedizin vergeben wurden. Die Registrierstelle teilt dem Krankenhaus mit, ob eine Förderung möglich ist.
- Voraussetzung für eine Förderung ist eine schriftliche Versicherung des Interessenten gegenüber der DKG, dass eine Weiterbildung in der Allgemeinmedizin beabsichtigt ist. Alle im Zusammenhang mit der Förderung notwendigen Formalitäten sind mit dem Krankenhaus bzw. der DKG zu regeln. Aktuelle Formulare und Informationen finden Sie auf der Homepage der DKG im Geschäftsbereich Personal/Organisation (www.dkgev.de).
- Die Weiterbildung kann nur in zugelassenen Weiterbildungsstätten und unter der Leitung zur Weiterbildung ermächtigter Ärzte erfolgen. Sollten diesbezüglich bei den Interessenten Unsicherheiten bestehen, empfehlen wir, bei der Landesärztekammer Thüringen nachzufragen, ob eine Weiterbildungsermächtigung vorliegt.
- Wir beraten auf Wunsch die Krankenhäuser und Assistenten über den individuellen zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der Weiterbildung (Tel. 03641/ 61 41 21).
- Voraussetzung für die Auszahlung von Fördergeldern ist die Erbringung des Nachweises über die Teilnahme am Förderprogramm. Dies bedeutet, dass nach Abschluss des Weiterbildungsabschnittes ein Abschluss- oder Zwischenzeugnis seitens der Krankenhäuser an die Ärztekammer gesandt werden muss, um die Bescheinigung über die personenbezogene Anrechenbarkeit dieses Abschnittes zu erhalten.
Krankenhäuser, die am Förderprogramm Allgemeinmedizin beteiligt sind (Stand 01/06)
| Kreiskrankenhaus Altenburg gGmbH Am Waldessaum 10 04600 Altenburg Tel.: 03447/520 | Kreiskrankenhaus Altenburg gGmbH Klinikbereich Schmölln Robert-Koch-Str. 95 04621 Schmölln Tel.: 034491/82875 | Thüringen-Kliniken Saalfeld-Rudolstadt Rainweg 68 07318 Saalfeld Tel.: 03671/540 |
| Thüringen-Klinik Pößneck gGmbH Hohes Gässchen 8-10 07381 Pößneck Tel.: 036474/360 | Thüringen-Kliniken Saalfeld-Rudolstadt Jenaische Str. 14 07407 Rudolstadt Tel.: 03672/540 | Wald-Klinikum Gera gGmbH Straße des Friedens 122 07548 Gera Tel.: 0365/8280 |
| Waldkrankenhaus „Rudolf Elle“ Klosterlausnitzer Str. 81 07607 Eisenberg Tel.: 036691/81020 | Klinikum der FSU Jena Bachstraße 18 07747 Jena Tel.: 03641/930 | Kreiskrankenhaus Schleiz gGmbH Berthold-Schmidt-Str. 7-9 07907 Schleiz Tel.: 03663/4670 |
| Kreiskrankenhaus Greiz GmbH Wichmannstr. 12 07973 Greiz Tel.: 03661/463300 | Klinikum Bad Salzungen gGmbH Lindigallee 3 36433 Bad Salzungen Tel.: 03695/640 | Eichsfeld Klinikum gGmbH Windische Gasse 112 37308 Heilbad Heiligenstadt Tel.: 03606/760 |
| Kreiskrankenhaus Sonneberg und Neuhaus gGmbH Neustadter Str. 61 96515 Sonneberg Tel.: 03675/8210 | Klinik am Lerchenberg gGmbH Ernst-Häckel-Str. 1 98544 Zella-Mehlis Tel.: 036828/690 | Kreiskrankenhaus Schmalkalden gGmbH Eichelbach 9 98574 Schmalkalden Tel.: 0368/36450 |
| Klinikum Meiningen GmbH Bergstr. 3 98617 Meiningen Tel.: 03693/900 | Henneberg Kliniken gGmbH Schleusinger Str. 17 98646 Hildburghausen Tel.: 03685/7730 | Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau gGmbH Oehrenstöcker Str. 32 98693 Ilmenau Tel.: 03677/6060 |
| Katholisches Krankenhaus Erfurt Haarbergstr. 72 99097 Erfurt Tel.: 0361/6540 | HELIOS Klinikum Erfurt GmbH Nordhäuser Str. 74 99089 Erfurt Tel.: 0361/7810 | Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau gGmbH Bärwinkelstr. 33 99310 Arnstadt Tel.: 03628/9190 |
| Sophien- und Hufeland Klinikum gGmbH Henry-van-de-Velde-Str. 2 99425 Weimar Tel.: 03643/570 | Zentralklinik Bad Berka GmbH Robert-Koch-Allee 9 99437 Bad Berka Tel.: 03645/850 | HELIOS Klinik Blankenhain Wirthstr. 5 99444 Blankenhain Tel.: 036459/50 |
| Robert-Koch-Krankenhaus Apolda Jenaer Str. 66 99510 Apolda Tel.: 03644/570 | DRK Krankenhaus Sömmerda gGmbH Bahnhofstr. 36 99610 Sömmerda Tel.: 03634/520 | DRK Krankenhaus Sondershausen gGmbH Hospitalstr. 2 99706 Sondershausen Tel.: 03632/670 |
| Südharz-Krankenhaus Nordhausen gGmbH Dr.-Robert-Koch-Str. 39 99734 Nordhausen Tel.: 03631/410 | HELIOS Fachklinik für Orthopädie Barbarastr. 11 99752 Bleicherode Tel.: 036338/650 | St. Georg Klinikum gGmbH Mühlhäuser Str. 94 99817 Eisenach Tel.: 03691/6980 |
| Helios KKH Gotha/Ohrdruf GmbH Heliosstr. 1 99867 Gotha Tel.: 03621/2200 | Krankenhaus Waltershausen-Friedrichroda GmbH Reinhardsbrunner Str. 14-17 99894 Friedrichroda Tel.: 03623/3500 | Hufeland Krankenhaus GmbH Bad Langensalza Rudolf-Weiß-Str. 1-5 99947 Bad Langensalza Tel.: 036038/550 |
| Unstrut-Hainich Kreiskrankenhaus gGmbH Langensalzaer Landstr. 1 99974 Mühlhausen Tel.: 03601/410 | Ökumenisches Hainich Klinikum gGmbH Pfafferode 102 99974 Mühlhausen Tel.: 03601/8030 | Asklepios Fachklinik Stadtroda Bahnhofstraße 1 a 07646 Stadtroda Tel.: 036428/560 |
Ambulanter Sektor
In Umsetzung der Vereinbarung über die Förderung im ambulanten Bereich wird bei paritätischer Beteiligung von Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung das Förderprogramm fortgeführt. Die monatliche Förderhöhe beträgt 1.840 Euro.
- Vertragsärzte, die eine Genehmigung der KV Thüringen zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten in der Fachrichtung Allgemeinmedizin erhalten haben, können bei der KV Thüringen einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. Dabei sind nur Weiterbildungsabschnitte förderungsfähig, die für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin nach Maßgabe der jeweils geltenden Weiterbildungsordnung benötigt werden.
- Neben dem Förderantrag ist bei der KV Thüringen ein Nachweis über die Art und Dauer der Weiterbildung des Assistenten und bisher abgeleistete Weiterbildungsabschnitte vorzulegen. Diese Bescheinigung wird von der Landesärztekammer Thüringen ausgestellt. Es ist erforderlich, dass die Ausstellung der Bescheinigung formlos, aber schriftlich unter Vorlage aller Weiterbildungszeugnisse (Beurteilungen) bei der Landesärztekammer Thüringen beantragt wird. Die Zeugnisse bitten wir im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien einzureichen.
Wichtige Adressen
| Kassenärztliche Vereinigung Thüringen | Deutsche Krankenhausgesellschaft |
| Zum Hospitalgraben 8 99425 Weimar Tel.: 03643/5590 | Wegelystr. 3 10623 Berlin Tel.: 030/ 39801-0 |
Vorlage des Arbeitsvertrages bei der Landesärztekammer im Rahmen der Anerkennung von Weiterbildungsabschnitten oder der Beantragung einer Facharzt- / Teilgebietsanerkennung beschlossen
Die WBO schreibt vor, dass die Weiterbildung im Rahmen angemessen vergüteter ärztlichen Berufstätigkeit unter Anleitung ermächtigter Ärzte (§ 4 WBO, § 19 Berufsordnung der Landesärztekammer Thüringen) zu erfolgen hat.
Sie muss gründlich und umfassend sei. Der Weiterbildungsleiter ist verpflichtet, die Weiterbildung persönlich zu leiten sowie zeitlich und inhaltlich entsprechend der Weiterbildungsordnung zu gestalten und die Richtigkeit der Dokumentation der Weiterbildung gemäß § 8 zu bestätigen.
Gemäß § 9 WBO hat der Weiterbildungsleiter genaue Angaben auch zum zeitlichen Umfang der Weiterbildung zu geben.
Eine Teilzeitweiterbildung kann gemäß WBO anteilig angerechnet werden, wenn sie vorher der zuständigen Ärztekammer angezeigt und von dieser als anrechnungsfähig bestätigt worden ist. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend.
Dazu hat der Vorstand der Landesärztekammer Thüringen beschlossen, dass für die Anerkennung von Weiterbildungsabschnitten oder im Rahmen der Beantragung einer Facharztanerkennung als Nachweis für die angemessen vergütete hauptberufliche ärztliche Berufstätigkeit grundsätzlich der Arbeitsvertrag vorzulegen ist.



