Biologische Prüfung von Sterilisatoren
Redaktion: Ursula Liebeskind
Datum:03/16/2010 01:47:48 PM
Biologische Prüfung von Sterilisatoren
Aufgrund von Änderungen im Aufgabenprofil der Abteilung Medizinaluntersuchung des Thüringer Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz in Bad Langensalza kann das Krankenhaushygiene-Labor des Dezernats Infektionshygiene biologische Prüfungen von Autoklaven und Heißluftsterilisatoren für die Arztpraxen/Zahnarztpraxen seit dem 8. Februar 2010 nicht mehr durchführen.
Unter der Internet-Adresse www.zlg.de befindet sich eine Liste der akkreditierten Laboratorien, die mit diesen Untersuchungen beauftragt werden können. Es ist wie folgt vorzugehen: „Medizinprodukte“, weiter „Akkreditierung von Laboratorien“, weiter „Prüflaboratorien für Medizinprodukte“, weiter ganz unten „Liste der akkreditierten Laboratorien“, weiter LINK benutzen. Dort findet sich eine 28seitige Liste der akkreditierten Laboratorien für Medizinprodukte in Deutschland. Auf den Seiten 12/13 und 26 sind unter anderem auch zwei Jenaer Laboratorien benannt. (tmsfg)
Ansprechpartner der Landesärztekammer Thüringen: Ursula Liebeskind Tel.: 03641-614102



