Informationen zum Nachweis von Fortbildungen, zum Fortbildungszertifikat und Punktekonto für Fachärzte im Krankenhaus

Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) verpflichtet sowohl Vertragsärzte wie auch Fachärzte im Krankenhaus zum Nachweis der fachlichen Fortbildung. Fachärzte, die in nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern tätig sind, haben entsprechend des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Neufassung der Vereinbarung zur Fortbildung ebenfalls die Pflicht innerhalb von 5 Jahren 250 Fortbildungspunkte, davon mind. 150 Punkte durch fachspezifische Fortbidlungen, nachzuweisen. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses basiert auf § 137 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.


    Neufassung der Vereinbarung zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus vom 19.03.09 (Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 28.04.09)
Neufassung Vereinbarung zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus

    Der Gemeinsame Bundesausschuss - Häufig gestellte Fragen zum Themenbereich Fortbildung Fachärzte
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