Informationen zum Nachweis von Fortbildungen, zum Fortbildungszertifikat und Punktekonto für Fachärzte im Krankenhaus
http://www.laek-thueringen.de/www/lakj/webinfo.nsf/DocsID/Informationen-zum-Nachweis-von-Fortbildungen-zum-Fortbildungszertifikat-und-Punktekontofuer-Fachaerzte-im-Krankenhaus
Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) verpflichtet sowohl Vertragsärzte wie auch Fachärzte im Krankenhaus zum Nachweis der fachlichen Fortbildung. Fachärzte, die in nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern tätig sind, haben entsprechend des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Neufassung der Vereinbarung zur Fortbildung ebenfalls die Pflicht innerhalb von 5 Jahren 250 Fortbildungspunkte, davon mind. 150 Punkte durch fachspezifische Fortbidlungen, nachzuweisen. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses basiert auf § 137 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.
Neufassung der Vereinbarung zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus vom 19.03.09 (Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 28.04.09)
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