Informationsschreiben an Kinder- und Hausärzte zur Meldepflicht bei Kinderfrüherkennungsuntersuchungen
Redaktion: Ulrike Schramm-Häder
Datum:08/18/2009 11:17:46 AM
Informationsschreiben an Kinder- und Hausärzte zur Meldepflicht bei Kinderfrüherkennungsuntersuchungen
Ende August tritt in Thüringen das Kinderschutzgesetz in Kraft. Ziel ist, Kinder künftig besser vor Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch zu schützen. Wichtiger Baustein soll dabei die Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte über die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen U 3 bis U 9 sein. Diese ist an das beim Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz errichtete Vorsorgezentrum für Kinder zu senden, um eine lückenlose Durchführung der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen zu gewährleisten. Hinweise zum Procedere gibt ein ausführliches Informationsschreiben:
Info-Schreiben im Wortlaut.



