Neufassung der Vereinbarung zur Fortbildung Fachärztinnen und Fachärzte im Krankenhaus durch Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) beschlossen
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Redaktion: Caterina Dittrich | |
| Datum:07/28/2009 07:44:23 AM | |
| Neufassung der Vereinbarung zur Fortbildung Fachärztinnen und Fachärzte im Krankenhaus durch Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) beschlossen Der gemeinsame Bundesausschuss beschloss am 19.3.2009 die Neufassung der Fortbildungsregelungen auf Grundlage von §137 Absatz 3 Nummer 1 SGB V. Diese Regelungen gelten künftig für die Fortbildung von Fachärztinnen und Fachärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die im Krankenhaus tätig sind. Innerhalb von 5 Jahren müssen mindestens 150 der 250 notwendigen Fortbildungspunkte durch fachspezifische Fortbildung erworben werden. Für Fachärzte, die im Krankenhaus tätig sind, endet der erste 5-Jahreszeitraum am 31.12.2010. Dr. med. Caterina Dittrich | |



