Qualitätsberichte Hämotherapie
http://www.laek-thueringen.de/www/lakj/webinfo.nsf/DocsID/Qualitaetsberichte-Haemotherapie
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Redaktion: Ursula Liebeskind | |
| Datum:02/25/2009 12:22:05 PM | |
| Erinnerung an die bis 1. März 2009 fälligen Qualitätsberichte Hämotherapie Hiermit erinnern wir letztmalig an die Abgabe der Qualitätsberichte für alle transfundierenden Einrichtungen! Nach § 21 Transfusionsgesetz (TFG) müssen bis zum 1. März eines jeden Jahres alle Blut und Blutprodukte anwendenden Einrichtungen dem PEI den Verbrauch der Blutprodukte des vorausgegangenen Kalenderjahres melden. Gemäß § 15 Abs. 1 haben diese Einrichtungen der Krankenversorgung dafür ein System der Qualitätssicherung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik einzurichten. § 18 beauftragt die Bundesärztekammer unter anderem, in Richtlinien den allgemeinen Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik für die Qualitätssicherung der Anwendung von Blutprodukten und deren Überwachung durch die Ärztekammern im Einvernehmen mit der zuständigen Bundesoberbehörde (PEI) festzustellen. | Die „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 des Transfusionsgesetzes (TFG)“ (RiLiBÄK) sind seit 5. November 2005 in Kraft und regeln auch die Überwachung dieser Meldepflicht durch die Landesärztekammern. Ansprechpartnerin: Ursula Liebeskind www.laek-thueringen.de Tel.: 03641/ 614 102 Mail: Mail an Beratungsstelle der Landesärztekammer Thüringen |



