Statement des Präsidenten der Landesärztekammer, Dr. Mathias Wesser, zum Start des AOK –Arztnavigators in Thüringen

Redaktion: Mathias Wesser
Datum:06/03/2010 09:59:16 AM

Statement des Präsidenten der Landesärztekammer, Dr. Mathias Wesser, zum Start des AOK –Arztnavigators in Thüringen:

Die Entscheidung zur Einführung eines Arztnavigators zur internetgestützten Befragung der Patienten wurde auf Initiative der AOK und der Weissen Liste, einer Initiative der Bertelsmannstiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen getroffen. Die vorbereitenden Arbeiten wurden vom IGES-Institut und der dimensional-GmbH im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung durchgeführt.

Die in den Pilotregionen Hamburg und Thüringen tätigen Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen sind von diesem Vorhaben informiert worden. Sie konnten in einem Beirat an zwei Terminen einer Vorstellung von Projektdetails teilnehmen und dabei Einwände und Bedenken beider Organisationen einbringen. Von dieser Möglichkeit haben wir reichlich Gebrauch gemacht und dabei auch die insbesondere vom IGES-Institut eingebrachte professionelle Kompetenz kennen gelernt.

Neben den grundsätzlichen Bedenken gegen eine online-Befragung, die durch die bekannten kürzlich diskutierten Bewertungen von Lehrern unterstützt worden sind, ist von uns einerseits auf die konsequente Vermeidung solcher bekannten Fehler und Mängel hingewiesen worden, z.B. was ist eine angemessene Wartezeit oder welche Kriterien werden zur Beurteilung der technischen Ausrüstung der Praxis verwertet oder auch die Vermeidung von verbalen Einschätzungen. Es ist auch eine Verweigerung der Veröffentlichung der eigenen Bewertung möglich, wird aber als solche gekennzeichnet.

Andererseits haben wir großen Wert auf die Berücksichtigung der vom Ärztlichen Zentrum für Qualität (ÄZQ) in der Medizin in Berlin, eine gemeinsame Einrichtung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung, festgelegten Standards für Arztbewertungsportale gelegt. Die vom ÄZQ erarbeiteten 40 Qualitätskriterien für Arztbewertungsportale wie den sensiblen Umgang mit persönlichen Daten, strikte Trennung von Werbung und Inhalt oder Schutz vor Schmähkritik, Diskriminierung und Täuschung sind nach einer Presse-Information des ÄZQ vom 27. Mai 2010 zwar nicht vollständig, aber relativ weitgehend erfüllt (35 Kriterien sind eingehalten worden).

Ich bin mir der grundsätzlich kritischen Einstellung der Kolleginnen und Kollegen gegenüber solchen Bewertungsportalen bewusst und möchte nochmals betonen, daß wir als Kammer auf die Entscheidungswege - ob und wenn ja, wie - nur sehr begrenzt Einfluss nehmen konnten. Gleichzeitig kann ich aber versichern, daß aus meiner Sicht hier ein formal wissenschaftlich begründeter Weg genommen worden ist. Bei aller Skepsis, die man gegenüber solchen Bewertungsportalen haben kann, gehört der AOK-Arztnavigator zu denjenigen, die weitgehend die von der Ärzteschaft geforderten Qualitätskriterien erfüllen.

Dr. Mathias Wesser
Präsident der Landesärztekammer Thüringen