Ausbildung

Ausbildung Med. Fachangestellte

Tel.: 03641 614 -
Fax: 03641 614 189
Kontakt: Kontakt zum Bereich Ausbildung med. Fachangestellte
Frau RogahnTel.:180Ausbildungsberaterin
Frau RathsmannTel.:181Sachbearbeitung

Allgemeines zur Ausbildung Medizinische Fachangestellte

Die Landesärztekammer ist gemäß § 71 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die zuständige Stelle für die Ausbildung und Umschulung von Medizinischen Fachangestellten.

Wer kann ausbildenjeder niedergelassene Arzt ist aufgrund der Approbation ausbildungsberechtigt
Voraussetzungen der PraxisEinstellung einer Auszubildenden ist an Beschränkung einer Fachkraft (Arzthelferin, Krankenschwester o.ä.) in der Praxis gebunden -> Details
Wer kann ausgebildet werdenes gibt keine Mindestvoraussetzungen hinsichtlich Lebensalter und Schulabschluß
Dauer der Ausbildung3 Jahre
AbkürzungAusbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden:

um 1 Jahr bei abgeschlossener fachspezifischer Vorbildung (z.B. Krankenpflege)

um 6 Monate bei Hochschulabschluß

um 6 Monate bei guter Leistung in der Schule (Notendurchschnitt < 2,5) und in der Praxis

Wie ist die Ausbildung geregelt
duales System
praktische Ausbildung          

   in der Arztpraxis  

theoretische Ausbildung

in der Berufsschule

Gesetzliche Grundlagen
 
• Berufsbildungsgesetz (BBiG)      • Berufsschulordnung

Verordnung über die Berufsausbildung

Aufgrund des großen Bewerbungsüberhangs bei begrenztem Stellenkontingent empfiehlt sich neben der Meldung bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur auch die direkte Kontaktaufnahme, da viele Praxen freie Ausbildungsstellen Dritten nicht bekanntgeben.