Ethikkommission
Die Ethikkommission der Landesärztekammer Thüringen ist eine nach Landesrecht gebildete Ethikkommission. Sie arbeitet und ist organisiert nach den GCP-Richtlinien und den gesetzlichen Bestimmungen. Sie dient dem Schutz der Patienten sowie der Probanden, dem Schutz der Forschenden und zur Vertrauensbildung gegenüber notwendiger medizinischer Forschung am Menschen.
Bei der Ethikkommission der Landesärztekammer Thüringen können Anträge zur Begutachtung klinischer Studien u. a. von Thüringer Ärzten aus Kliniken und dem niedergelassenen Bereich sowie von Pharma-Firmen und Forschungsunternehmen eingereicht werden. Die Studien, die der Kommission zur Erstbegutachtung nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) bzw. nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) als federführende Ethik-Kommission vorliegen, werden mit den Kommissionsmitgliedern unter Beteiligung der Leiter der klinischen Prüfung ausführlich in monatlichen Sitzungen beraten. Die Sitzungen der Ethikkommission finden in der Regel jeden ersten Dienstag im Monat statt.
Klinische Prüfungen, die der Kommission nach AMG als mitberatende zuständige lokale Ethikkommission vorliegen, werden im verkürzten, schriftlichen Umlaufverfahren durch einen jeweils zuständigen Fachvertreter und den Vorsitzenden bewertet. Bitte beachten Sie dabei, daß hier insbesondere auf die lokalen Prüfzentren und Prüfärzte eingegangen werden muß.
Ebenfalls im verkürzten, schriftlichen Umlaufverfahren werden Anträge auf Voten für multizentrische Studien beraten, die vor der Novellierung des AMG eingereicht wurden bzw. die nach dem MPG zu beurteilen sind, bei denen schon Voten anderer öffentlich-rechtlicher Ethikkommissionen vorliegen.
Unterlagen senden Sie bitte an:
Landesärztekammer Thüringen
Ethikkommission
Im Semmicht 33
07751 Jena
Weitere Angaben zu Mitgliedern, Gebühren und Anträgen finden Sie in den entsprechenden Untermenüs. Dazu klicken Sie bitte in der Navigationsleiste auf "Ethik".




