Redaktion: Ursula Liebeskind
Datum:10/21/2009 04:53:49 PM
Neue Grippe (Influenza A/H1N1) – aktuelle Informationen
In diesen Tagen werden zwischen dem Freistaat Thüringen, vertreten durch das TMSFG, und den impfberechtigten Ärzten Werksverträge zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen die „Neue Grippe“ abgeschlossen.
Impfberechtigte Ärzte sind alle Allgemeinmediziner/Praktische Ärzte, Internisten, Arbeitsmediziner, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen, Fachärzte für Hygiene und Umweltmedizin, Betriebsmedizin und Ärzte anderer Fachgruppen, die das Impfzertifikat der Landesärztekammer Thüringen erworben haben (nächste Informationsveranstaltung bzw. Kurs 25.November 2009 in der Fortbildungsakademie der Landesärztekammer Thüringen).
Ab sofort wird der Arzt mit o.g. Qualifikation in seiner Funktion als „Verwaltungshelfer“ des öffentlichen Gesundheitsdienstes des Landes bis zum 31.10.2010 tätig, wenn die Gefahrenlage beendet ist. Er übt solange eine hoheitliche Aufgabe in der eigenen Praxis aus. Hoheitliche Befugnisse bedeutet in diesem Fall eine durch das Gesetz geregelte Durchführung der aktuellen Impfung gegen Influenza A(H1N1). Dazu gehört die Hinwirkung des Arztes auf die Priorisierung, die Regelung der Amtshaftung und der Dokumentation.
Die Gesundheitsämter sind ebenfalls darauf vorbereitet die Impfungen durchzuführen..
Der Freistaat Thüringen haftet für eventuell auftretende Impfschäden.
Die für den Arzt maßgeblichen gesetzlichen Rahmenbedingungen geben das Heilberufegesetz, die Thüringer Weiterbildungsordnung, die Schutzimpfungsrichtlinie und die Impfempfehlung des Robert – Koch – Instituts (der STIKO - Empfehlung) vor.
Angesichts der Tatsache, dass mit Beginn der Lieferung nur relativ geringe Mengen an Impfdosen zur Verfügung stehen, wird das Schlüsselpersonal vorab geimpft. Es handelt sich um knapp 120.000 Personen. Die erste Gruppe sind diejenigen, bei denen die Impfung aus Gründen des Arbeitschutzes (z.B. Mitarbeiter tätig in Laboren und am infizierten Patienten) erforderlich ist. In diesen Fällen liegt die Pflicht zur Kostentragung beim Arbeitgeber.
Die zweite Gruppe, die zum Schlüsselpersonal gehört, bei der aber die Impfung nicht aus Gründen des Arbeitschutzes erforderlich ist, wird als Krankenhauspersonal im jeweiligen Krankenhaus geimpft.
Grundsätzlich können alle Bevölkerungsgruppen von einer Impfung gegen die neue, pandemische Influenza A (H1N1) profitieren. Jeder Bürger hat im Rahmen der Zulassung
der Impfstoffe die Möglichkeit einer Impfung gegen die Neue Influenza. Mit der Impfung der Indikationsgruppen 1, 2 und 3 lt. STIKO – Empfehlung wird voraussichtlich am 26.Oktober in Thüringen begonnen, die weiteren Gruppen sind ab Mitte November vorgesehen.
Die Impfung sollte in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Impfstoffe in folgender zeitlicher Reihenfolge und Abstufung erfolgen:
1. Beschäftigte in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege mit Kontakt zu Patienten oder infektiösem Material
2. Personen ab einem Alter von 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie zum Beispiel: chronische Krankheiten der Atmungsorgane,
chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Malignome, Diabetes und andere
Stoffwechselkrankheiten, neurologische und neuromuskuläre Grundkrankheiten, angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- oder B-zellulärer Restfunktion, HIV-Infektion
3. Schwangere (vorzugsweise ab dem zweiten Trimenon) und Wöchnerinnen
4. Haushaltskontaktpersonen, die eine mögliche Infektionsquelle für ungeimpfte Risikopersonen (s. 2. und 3. und Säuglinge unter 6 Monaten) sein können
5. Alle übrigen Personen ab dem Alter von 6 Monaten bis
24 Jahren
6. alle übrigen Personen im Alter von 25 bis 59 Jahren
7. alle übrigen Personen ab 60 Jahre
Zur fachlichen Information empfehlen wir das jetzt neu erschienene H1N1Update 2009 (Kompendium Influenza 2009) vom SpringerMedizin - Verlag, zu bestellen unter:
ISBN-Nr.:978-3-642-10312-4.
Für alle an einer Influenzapandemie - Information interessierten Kollegen findet eine Influenza - Veranstaltung am 25.November 2009 in der Akademie für Fort- und Weiterbildung mit Experten statt. Für alle, die ein Impfzertifikat erwerben wollen, steht eine curriculäre Fortbildung "Impfen" mit Erhalt des Impfzertifikates am 21. November 2009 fest. Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung:
Herr Heller, Tel.: 03641/ 614 145 oder unter www.laek-thueringen.de
Weitere Hinweise und Formulare finden Sie im folgenden:
www.thueringen.de/de/tmsfg/aktuell/42097/content.html
Info-Telefon des Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit:0361 37743099
www.kvt.de
Das Robert – Koch – Institut (RKI) für die STIKO – Empfehlung und Meldeformulare: www.rki.de
Zusätzliche Hotline-Nummer: 030 18754-4161
Informationen zur Zulassung der Impfstoffe Paul-Ehrlich-Institut: www.pei.de
Anzeige der Nebenwirkungen: PEI: www.pei.de/meldeformulare-human und
BfArM: http://www.bfarm.de -> Pharmakovigilanz -> Formulare
Bürger-Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit, Tel.: 0800 44 00 55 0
oder 030 / 34 64 65 100
Ansprechpartner der Landesärztekammer: Frau Liebeskind, Tel.: 03641/ 614 102
Landesärztekammer Thüringen http://www.laek-thueringen.de
Druckdatum: 09/07/2010