Die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Thüringen mit Sitz in der Landesärztekammer Thüringen genießt organisatorische, fachliche und finanzielle Unabhängigkeit, unterliegt den Richtlinien des G-BA und ist ausschließlich an die Weisungen und Beschlüsse des Lenkungsgremiums gebunden.

Die Umsetzung des Verfahrens wird in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS) geregelt.

  • DeQS - Richtlinie

 

Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren - plan. QI-RL

Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene - QFR-RL

  • QFR - Richtlinie

Die Regelungen legen das Verfahren für die Erstellung, Übermittlung und Veröffentlichung sowie den Inhalt, Umfang und das Datenformat des jährlich zu veröffentlichen strukturierten Qualitätsberichts fest, Die Regelungen verpflichten jedes nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhaus, einen Qualitätsbericht zu erstellen und zu übermitteln.

 

Die Rechtlichen Grundlagen des Verfahrens sind im SGB V festgeschrieben.

Folgende Paragraphen finden Anwendung:

  • § 135a Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung
  • § 136   Richtlinien des Gemeinsames Bundesausschusses zur Qualitätssicherung      
  • § 137   Durchsetzung und Kontrolle der Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses     
  • § 137a Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen   
  • § 108   Zugelassene Krankenhäuser    
  • § 299   Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke der Qualitätssicherung