Warnung vor Schreiben der „Datenschutzauskunft-Zentrale“

Aktuell versendet die sog. „Datenschutzauskunft-Zentrale“ Schreiben, mit denen die Adressaten zur Überprüfung und Ergänzung bzw. Korrektur bestimmter Daten innerhalb einer festgelegten Frist aufgefordert werden. Die Bezeichnung als „Datenschutzauskunft-Zentrale“, die Überschrift „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ sowie der Einleitungstext und das Anschreiben erwecken den Anschein, dass es sich um eine nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) vorgeschriebene kostenfreie Datenerfassung in einem behördlichen Register handelt. Erst beim Lesen des „Kleingedruckten“ wird deutlich, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot für ein sog. „Leistungspaket Basisdatenschutz“ der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. mit Sitz in Malta handelt. Der mit Unterzeichnung des Formulars zustande kommende Vertrag beinhaltet einen jährlichen Preis von 498,00 EUR netto und wird für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich ohne fristgerechte Kündigung automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.

Wir möchten daher unsere Mitglieder dringend vor Angeboten dieser Art warnen. Prüfen Sie Branchenbuch- und Registereintragungsaufforderungen sorgfältig und wenden Sie sich im Zweifel an die Rechtsabteilung der Landesärztekammer Thüringen. Weitere Informationen und Empfehlungen finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e.V. unter www.dsw-schutzverband.de.