Presse-Information

Tagung des Kammerparlamentes: Landesärztekammer ebnet den Weg für ärztliche Fernbehandlung – Goldstandard nach wie vor der unmittelbare Arzt-Patienten-Kontakt - Forderung nach mehr Medizinstudienplätzen stand ebenfalls auf der Agenda

Jena, 27. September 2018/12

Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Thüringen, das Parlament der Thüringer Ärzteschaft, hat in ihrer gestrigen Sitzung die Änderung der Berufsordnung der Landesärztekammer beschlossen und damit den Weg für die ärztliche Fernbehandlung geebnet.

Damit ist die Landesärztekammer Thüringen dem Beschluss des Deutschen Ärztetages in Erfurt vom Mai 2018 zur Neuregelung der Berufsordnung gefolgt und hat den damals beschlossenen Passus in die eigene Berufsordnung übernommen. Im Paragraph 7 der Berufsordnung für Thüringer Ärztinnen und Ärzte heißt es: „Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patientinnen und Patienten im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.“

„Mit der Möglichkeit zur ärztlichen Fernbehandlung tragen wir neueren Entwicklungen Rechnung, verlieren aber gleichzeitig den Patientenschutz nicht aus den Augen“, so kommentiert die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Dr. Ellen Lundershausen, den Beschluss. „Der unmittelbare Arzt-Patienten-Kontakt in der  

Beratung und Behandlung ist nach wie vor aus unserer Sicht der Goldstandard. Insofern möchten wir die Möglichkeit der Fernbehandlung eher als Ergänzung betrachten.“

Weiterhin hat sich das Parlament der Thüringer Ärzteschaft mit dem Problem des ärztlichen Nachwuchses in unserem Bundesland befasst und in einer Resolution mehr Medizinstudienplätze für die Jenaer Universität gefordert.

Resolution

Die Landesärztekammer Thüringen fordert zur langfristigen Sicherung der medizinischen Versorgung in Thüringen die Erhöhung der Anzahl der Medizinstudienplätze an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

Die Frage des ärztlichen Nachwuchses und damit die Frage nach der Sicherung der medizinischen Versorgung der Menschen unseres Bundeslandes sowie Thüringens als Wissenschaftsstandort ist essentiell. Sie ist neben anderen wichtigen Faktoren u.a. Infrastruktur oder Bildungsmöglichkeiten wesentlich für die Bewertung der Lebensqualität in Thüringen und damit auch für die Attraktivität unseres Bundeslandes.

Allein zwei Zahlen verdeutlichen die Notwendigkeit der Forderung nach Erhöhung der Medizinstudienplätze. Nach der Wende verfügte Gesamtdeutschland über etwa 16000 Studienplätze. Heute sind es nur noch 9500 und dies angesichts einer zunehmend älteren Bevölkerung und einer auch daraus folgenden höheren Frequenz der Arztkontakte. Wie bekannt ist insbesondere Thüringen von einer deutlichen „Überalterung“ der Bevölkerung betroffen, so dass Ärztinnen und Ärzte massiv in Anspruch genommen werden.

Da Untersuchungen zeigen, dass Studierende gern in Studienortnähe bleiben und dort leben und arbeiten, ist eine Steigerung der Anzahl der Medizinstudienplätze hier bei uns in Thüringen eine zwingende Folge. Andere Bundesländer haben dies längst erkannt und gehen dabei auch ungewöhnliche Wege. Wenn Thüringen bei diesem Thema – Erhöhung der Zahl der Medizinstudienplätze – nicht im Sinne des Masterplans Medizinstudium 2020 handelt, wird dies aus Sicht der Kammerversammlung der Landesärztekammer auch langfristig zu Standortnachteilen führen.