Presse-Information

Jena | 11. Januar 2022

Appell der Landesärztekammer Thüringen: Einrichtungsbezogener Impfpflicht muss allgemeine Impfpflicht folgen

(Jena) Wiederholt hat sich die Landesärztekammer Thüringen für eine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 ausgesprochen. Dabei hat die Landesärztekammer Thüringen die ab März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht grundsätzlich begrüßt. „Diesem ersten Schritt muss nun aber dringend der zweite folgen! Die Einführung der allgemeinen Impfpflicht darf nicht verschoben, sondern muss zügig vorangetrieben werden“, so die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Dr. Ellen Lundershausen.

Aus Sicht der Landesärztekammer führt die alleinige Impfpflicht für ausgewählte Personen, die in Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegebranche arbeiten, zu unnötigem Druck und könnte angesichts dessen, dass es in Thüringen nach wie vor Regionen mit einer sehr niedrigen Impfquote gibt, zu personellen Problemen in ohnehin vom Fachkräftemangel geprägten Berufsfeldern führen. „Der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollte bald die Debatte um die Einführung der allgemeinen Impfpflicht folgen,“ so die Landesärztekammerpräsidentin.

Darüber hinaus ist die Einführung der allgemeinen Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 weiterhin notwendig, um Impflücken zu schließen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden.