Datenschutz und Datenverarbeitung

Am 25. Mai 2018 treten die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Einen ersten Überblick über Ihre im Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht bestehenden Anforderungen erhalten Sie mit dem Papier der BÄK und der KBV „Datenschutzcheck 2018“.

Darüber hinaus sind die Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis überarbeitet worden, die auch wichtige Informationen zum neuem Datenschutzrecht enthalten.

Lesenswert ist außerdem die im Hessischen Ärzteblatt veröffentlichte Reihe „Datenschutz 2.0 Was birgt die Zukunft für den niedergelassenen Arzt?“ In diesen Artikeln wird kompakt dargestellt, wie sich eine fiktive Arztpraxis und ein fiktiver Patient den Herausforderungen des neuen Datenschutzrechtes stellen.

Weitere Hinweise und Muster

Datenschutzerklärung Homepage

Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung in Arztpraxis

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Hier finden Sie die Anschrift und die Sprechzeiten des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI).