- Die Zwischenprüfung findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
- Die Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
- Die Zwischenprüfung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes (Kenntnisprüfung).
Prüfung und Termine
Zwischenprüfung
Abschlussprüfuung
Zur Abschlussprüfung ist zugelassen (§ 43 Abs. 1 BBiG):
- wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat (ca. 60 Fehltage sind zulässig) oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet
- wer an der Zwischenprüfung teilgenommen hat
- wer das Ausbildungsnachweisheft geführt hat
- wessen Berufsausbildungsvertrag in das Berufsausbildungsverzeichnis der Landesärztekammer Thüringen eingetragen ist
Anmeldung
- Die Anmeldung hat durch den Ausbilder im Einvernehmen mit dem Auszubildenden zu erfolgen.
- Die vorgeschriebenen Anmeldeformulare werden rechtzeitig den Praxen zugesandt.
Winterabschlussprüfung
Schriftliche Prüfung: 07.01.2020
Praktische Prüfung: 27.01. - 31.01.2020
Zeugnisübergabe: 19.02.2020
Sommerabschlussprüfung
Schriftliche Prüfung: 12.05.2020
Praktische Prüfung: 15.06. - 10.07.2020
Zeugnisübergabe: 18.07.2020
Sommerabschlussprüfung - August (Umschulung)
Schriftliche Prüfung: 14.07.2020
Praktische Prüfung: 31.08. - 01.09.2020
Zeugnisübergabe: 09.09.2020
Zwischenprüfung
22.04.2020
11.11.2020 (für Azubis mit verkürzter Ausbildungszeit und Umschüler)