Die Landesärztekammer Thüringen ist das Selbstverwaltungsorgan der Thüringer Ärzteschaft. Ihr gehören alle Ärztinnen und Ärzte Thüringens an. Wir sorgen für Qualität in der ärztlichen Berufsausübung und der medizinischen Versorgung. Rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten der Thüringer Ärzteschaft Service und Beratung in den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen. Zu den Aufgaben, die im Heilberufegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Januar 2002 (GVBl. S. 125) geregelt sind, gehören:
- Festlegung von Standards für die Weiter- und Fortbildung sowie deren Organisation, Koordinierung und Zertifizierung
- Überprüfung der Qualität ärztlicher Berufsausübung
- Berufsaufsicht
- Altersversorgung
- Wahrnehmung beruflicher Interessen
- Beratung, Information und Aufklärung