Leiter: Dr. Jochen Leonhardi
Die Körperschaften berufen im Einvernehmen mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) den Leiter sowie die Mitglieder der Kommission regelmäßig für jeweils vier Jahre.
An den Sitzungen der Ärztlichen Stelle Röntgen nehmen neben der dafür zuständigen hauptamtlichen MTRA, der Leiter der ÄST sowie ein Radiologe aus Krankenhaus und Niederlassung sowie ein Teilgebietsradiologe und ein Medizinphysikexperte teil.
Die Ärztliche Stelle Thüringen (ÄST) für Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik ist auf Grundlage des § 16 (3) der Röntgenverordnung vom 8. Januar 1987 am 3. April 1995 zur Durchführung der Röntgenverordnung (RöV) als Vereinbarung zwischen dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, der Landesärztekammer Thüringen und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen eingerichtet worden. Sie ist Sachverständigenstelle für Strahlenschutz und Strahlenhygiene.
Nach der oben bezeichneten Vereinbarung über die Ärztliche Stelle ist diese unabhängig gegenüber Kassenärztlicher Vereinigung und Landesärztekammer Thüringen und trägt sich durch Eigeneinnahmen. Die Höhe der Prüfgebühren richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der Landesärztekammer Thüringen.
Kriterien für die Bewertung von Röntgenuntersuchungen sind die jeweils gültigen Fassungen der Röntgenverordnung, der Leitlinien der Bundesärztekammer und einschlägige DIN-Vorschriften.
Alle Röntgengeräte sind bei dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz vor Inbetriebnahme anzumelden. Sie können über den o. g. Link die Anschrift der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde entnehmen.
Nachrichtlich ist ebenfalls eine Mitteilung an die Ärztliche Stelle Thüringen für Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik zu senden.
Die Ärztliche Stelle fordert nach RöV von jedem Strahlenschutzverantwortlichen, welcher in Thüringen eine Röntgeneinrichtung betreibt, folgende Unterlagen zur Prüfung in einem zweijährigen Intervall an:
Röntgengerät
- Protokoll und Uraufnahmen der Abnahmeprüfung / der letzten Teilabnahmeprüfung,
- Kopie der letzten Sachverständigenprüfung (TÜV, DEKRA),
- Abnahmeprotokoll mit Uraufnahmen (ggf. inkl. Teilabnahmeprüfung) einschließlich aktueller Protokolle mit Prüfkörperaufnahmen der monatlichen Konstanzprüfung der Röntgengeräte.
Filmverarbeitung
- Abnahmeprotokoll mit Uraufnahmen (ggf. inkl. Teilabnahmeprüfung) einschließlich aktueller Protokolle mit Aufnahmen der täglich durchgeführten Konstanzprüfung der Filmverarbeitung,
- Abnahmeprotokoll mit Uraufnahmen einschließlich aktueller Protokolle mit Aufnahmen der wöchentlichen Konstanzprüfung des Bilddokumentationssystems (BDS), z. B. Trockenlaser,
- Abnahmeprotokoll einschließlich aktueller Protokolle der regelmäßig durchgeführten Konstanzprüfung des Bildwiedergabegerätes (BWG), betrifft nur Befundungsmonitore.
Patientenaufnahmen
- Zu jedem Anwendungsgerät (z. B. Tisch, Stativ, DL, CT) werden Aufnahmeserien von Patienten in einem vorgegebenen Zeitraum angefordert. Auf den Begleitbögen für Röntgenuntersuchungen, CT etc. müssen u.a. mitgeteilt werden:
rechtfertigende Indikation, Belichtungsdaten (kV, mAs), Dosisflächenprodukt (DFP) mit korrekter Maßeinheit (Gy x cm², cGy x cm² etc.), Dosislängenprodukt (DLP) Filterung, Film-Folien-Kombination. Sofern erschwerende Aufnahmebedingungen vorliegen, sollte die Spalte "Bemerkungen" zu ergänzenden Mitteilungen genutzt werden. - Bei Apparategemeinschaften mit Ärzten differenter Fachrichtungen sind aus jedem Fachgebiet Aufnahmeserien vorzulegen.
Die Mitglieder der Ärztlichen Stelle beurteilen die übersandten Aufnahmen sowie die Aufzeichnungen zur Qualitätssicherung und machen Verbesserungsvorschläge bei vorhandenen Mängeln. Das Ergebnis der Prüfkommission inkl. Hinweisen zur ggf. Mängelbeseitigung werden dem zuständigen Strahlenschutzverantwortlichen schriftlich mitgeteilt.
Alle Mitarbeiter der ÄST und Kommissionsmitglieder sind gemäß §17a Absatz 3 RöV zur Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes verpflichtet.
Sofern bei der Überprüfung des technischen Teiles schwerwiegende Mängel bzw. bei der Begutachtung der Patientenaufnahmen schlechte bis unbrauchbare Untersuchungen festgestellt werden, wird eine kostenpflichtige Wiederholungsprüfung nach sechs oder zwölf Monaten angeordnet. Mit dieser Maßnahme wird kontrolliert, ob die mitgeteilten Mängel abgestellt wurden.
Für jede Röntgeneinrichtung zur Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen sind schriftliche Arbeitsanweisungen für die an dieser Einrichtung vorgenommenen Untersuchungen oder Behandlungen zu erstellen. Diese Arbeitsanweisungen dürfen selbst erstellt werden. Hier muss u. a. dargestellt sein, welche Mittel des Strahlenschutzes benutzt werden müssen, um der Röntgenverordnung gerecht zu werden (Gonadenschutz, hochempfindliche Film-Folien-Systeme, Bleiabdeckung, Einblendung). Weiterhin müssen auch Hinweise zur Einstelltechnik und die aufnahmetechnischen Parameter verzeichnet sein (kV-Einstellungen, Film-Fokus-Abstand, Folienempfindlichkeit etc.).
Bezug z. B. unter:
Verlag Wissenschaftliche Scripten
Thurmer Straße 30
08066 Zwickau
Der Pass ist jedem Patienten, der geröntgt wird, anzubieten und auszustellen.
- Aufzeichnung und Röntgenbilder:
10 Jahre nach der letzten Untersuchung - Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen:
30 Jahre nach der letzten Behandlung - Aufzeichnungen von Röntgenuntersuchungen an Kindern:
Aufzeichnungen von Röntgenuntersuchungen einer Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres aufzubewahren. - Konstanzprüfungsunterlagen Filmverarbeitung/ Röntgengerät:
2 Jahre
Nach erfolgter Überprüfung des Röntgengerätes durch die Ärztliche Stelle besteht die Möglichkeit, die Genehmigung für die Konstanzprüfung aller drei Monate mit einem formlosen Schreiben zu beantragen. Der Antrag ist zusammen mit einer Kopie des Prüfberichtes der Ärztlichen Stelle bei folgender Anschrift einzureichen:
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Dezernat 21
Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung
Herr Barthelmes
Karl-Liebknecht-Str. 4
98527 Suhl
Fragen zur Fachkundenaktualisierung finden Sie unter Strahlenschutz nach Röntgenverordnung.