Kammerbeitrag

Die Landesärztekammer Thüringen erhebt zur Deckung der Kosten, die durch die Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen, einen Jahresbeitrag. Bei Ärzten, die im Laufe eines Jahres in einen anderen Kammerbereich wechseln, ist der Stichtag für die Beitragspflicht der 1. Februar.

Die Beitragsfestsetzung erfolgt nach Beitragsstufen.

Der Selbsteinstufung ist eine Kopie des entsprechenden Auszuges aus dem Einkommensteuerbescheid des Bezugsjahres oder eine schriftliche Bestätigung des Steuerberaters über die Richtigkeit der Selbstveranlagung beizufügen.

Beitragsveranlagung "Online"

Ab sofort - schnelle und komfortable Erledigung der Beitragsveranlagung.

Sie haben seit dem Beitragsjahr 2016 die Möglichkeit Ihre Beitragsveranlagung über das Mitgliederportal der Landesärztekammer Thüringen vorzunehmen. Wählen Sie Ihre Beitragsstufe aus, laden Sie Ihren Nachweis zu den Einkünften hoch und bestimmen Sie Ihre gewünschte Zahlungsmethode. Nach der erfolgreichen Übermittlung der Daten haben Sie Ihre Beitragsveranlagung schnell und komfortabel erledigt.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit für vorherige Beitragsjahre ausstehende Nachweise hochzuladen, Ihre Bankverbindung zu ändern und über den künftigen Kommunikationsweg (postalisch oder online) mit der Beitragsabteilung zu entscheiden.

Voraussetzung für diesen Service ist ein Zugang zum Mitgliederportal, der falls noch nicht vorhanden, unter der Adresse www.meinelaekthuer.de beantragt werden kann.