Die Landesärztekammer Thüringen erhebt zur Deckung der Kosten, die durch die Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen, einen Jahresbeitrag. Bei Ärzten, die im Laufe eines Jahres in einen anderen Kammerbereich wechseln, ist der Stichtag für die Beitragspflicht der 1. Februar.
Die Beitragsfestsetzung erfolgt nach Beitragsstufen.
Der Selbsteinstufung ist eine Kopie des entsprechenden Auszuges aus dem Einkommensteuerbescheid des Bezugsjahres oder eine schriftliche Bestätigung des Steuerberaters über die Richtigkeit der Selbstveranlagung beizufügen.