Mitglieder, die durch die derzeitige Extremsituation deutliche Minderungen der Einkünfte 2020 erwarten (vorübergehende Praxisschließungen, Honorareinbußen, höhere Kosten, Kurzarbeit …), können analog § 2 Abs. 2 der Beitragsordnung eine von der Vorvorjahresregelung abweichende Einstufung vornehmen.
Mit einem formlosen Antrag können für das Beitragsjahr 2020 vorläufige Einstufungen auf der Grundlage der zunächst geschätzten Einkünfte im laufenden Jahr vorgenommen werden. Eine endgültige Beitragsfestsetzung erfolgt dann bei späterer Vorlage der Nachweise zu den Einkünften 2020. Auch bereits vorgenommene Beitragsveranlagungen 2020 können auf Antrag entsprechend vorläufig korrigiert werden.
Anträge richten Sie bitte postalisch, per Fax (03641 614-159) oder Mail (buchhaltung@laek-thueringen.de) an die Beitragsabteilung.