Aufgaben der Landesärztekammer Thüringen

Die Landesärztekammer Thüringen ist das Selbstverwaltungsorgan der Thüringer Ärzteschaft. Ihr gehören alle Ärztinnen und Ärzte Thüringens an. Wir sorgen für Qualität in der ärztlichen Berufsausübung und der medizinischen Versorgung.

Die Aufgaben der Landesärztekammer sind im Heilberufegesetz geregelt. (Heilberufegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Januar 2002 (GVBl. S. 125). Dazu gehören:

  • Festlegung von Standards für die Weiter- und Fortbildung sowie die Organisation, Koordinierung und Zertifizierung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
  • die Berufsaufsicht
  • Überprüfung der Qualität ärztlicher Berufsausübung
  • Wahrnehmung beruflicher Interessen
  • Altersversorgung
  • (Fach-)Beratung, Information und Aufklärung
    Dies betrifft insbesondere die Expertise zu medizinisch-fachlichen Themen u.a. Impfen ebenso wie Fragen der Hygiene, der Qualitätssicherung oder der Krankenhausplanung.