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Presse-Information

Presse-Information der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern)

Bundesärztekammer verurteilt Gewalt gegen Gesundheitspersonal im Iran

Berlin, 03.02.2026 – „Wer Verletzte versorgt, muss vor Repressalien und Einschüchterung geschützt werden. Es ist in keiner Weise hinnehmbar, dass Ärztinnen und Ärzte im Iran verfolgt, inhaftiert oder mit schwersten Strafen bedroht werden, weil sie ihrer berufsethischen Pflicht nachkommen.“ Mit diesen Worten kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt aktuelle Berichte aus dem Iran über zunehmende Gewalt gegen Gesundheitspersonal und den Missbrauch medizinischer Einrichtungen.

Nach übereinstimmenden Angaben sollen Sicherheitskräfte in mehreren Provinzen verletzte Demonstrantinnen und Demonstranten in Krankenhäusern festgenommen haben. Krankenhausmitarbeiter seien angewiesen worden, Patientinnen und Patienten mit Schussverletzungen an die Sicherheitsbehörden zu melden; bei Nichtbefolgung drohten strafrechtliche Konsequenzen und weitere Repressalien. Ärztinnen und Ärzte seien festgenommen worden und teils von der Todesstrafe bedroht.

Presse-Information

Arztzahlen in Thüringen stabil: Leichter Zuwachs über alle Arztgruppen hinweg und Mitgliederzahl ausländischer Ärztinnen und Ärzte knackt die 2000

 

Zum Jahresabschluss 2025 konnte die Landesärztekammer Thüringen erneut einen leichten Zuwachs an Mitgliedern verzeichnen. So waren zum 31. Dezember 2025 insgesamt 14 278 Ärztinnen und Ärzte bei der Landesärztekammer gemeldet, 2024 waren es 14 122 gewesen. Aber nicht nur die Gesamtzahl der Ärztinnen und Ärzte – darin sind auch Ruheständler oder Personen in Elternzeit erfasst – ist leicht gestiegen, sondern auch die Zahl der tätigen Ärzte. Auch diese nehmen mit 10 040 Kolleginnen und Kollegen einen Spitzenplatz ein. Im vergangenen Jahr waren es noch 9929 gewesen. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren lag die Gesamtzahl der Ärztinnen und Ärzte bei 12 530 und die der tätigen Ärzte bei 9160.

 

Beitragsveranlagung 2026

Seit Anfang Januar können Sie im Portal auf die Beitragsveranlagung 2026 zugreifen.

Die jährliche Beitragsveranlagung wird Ihnen auch in diesem Jahr ausschließlich digital über das Mitgliederportal bereitgestellt.

Im Portal können Sie

  1. die Selbsteinstufung komfortabel vornehmen (Zur Beitragsveranlagung),
  2. Bankverbindung und Zahlungsweise ändern
  3. ausstehende Nachweise hochladen
  4. das Formular zur Beitragsveranlagung abrufen (Zum Postfach).

Bitte lassen Sie uns Ihre Selbsteinstufung bis 1. Februar 2026 zukommen. Die Zusendung ist natürlich auch weiterhin per Post oder E-Mail möglich.