Nachfolgend werden die Voraussetzungen für die Anerkennung von ärztlichen Tätigkeiten im Ausland beschrieben.
Die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland setzt die Erteilung einer Berufserlaubnis/ Approbation voraus. Diese ist beim
Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Tel: 0361 37900
zu beantragen.
Werden eine Arbeits- und eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt, sind diese bei den jeweils zuständigen Agenturen für Arbeit und Ausländerbehörden zu beantragen.
Wird die Tätigkeit in Form einer eigenen Niederlassung angestrebt, ist die
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Zum Hospitalgraben 8
99425 Weimar
Tel: 03643 5590
für die vertragsärztliche Versorgung zuständig.
Die Anerkennung der Tätigkeit im Ausland oder einer im Ausland erworbenen Bezeichnung (Facharztqualifikation/ Teilgebietsbezeichnung/ Zusatzbezeichnung) kann erst mit Bestehen der Mitgliedschaft in der Landesärztekammer Thüringen beantragt werden.
Anerkennung
- Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit der Weiterbildung gemäß Thüringer Weiterbildungsordnung (WBO 2011)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag und Gebührenformular
- Identitätsnachweis
- beruflicher Werdegang (Lebenslauf)
- alle erworbenen Original-Zeugnisse bzw. Beurteilungen mit Übersetzung ins Deutsche von einem amtlich in Deutschland zugelassenen Übersetzer
Anerkennung
- erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2005/36/EG
Erforderliche Unterlagen
- Antrag und Gebührenformular
- Identitätsnachweis
- beruflicher Werdegang (Lebenslauf)
- Original-Facharzturkunde und Konformitätsbescheinigung (Bestätigung nach Richtlinie 2005/36/EG) mit Übersetzung ins Deutsche von einem amtlich in Deutschland zugelassenen Übersetzer
Anerkennung
- Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit der Weiterbildung gemäß Thüringer Weiterbildungsordnung (WBO 2011)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag und Gebührenformular
- Identitätsnachweis
- beruflicher Werdegang (Lebenslauf)
- Original-Facharzturkunde und alle erworbenen Original-Zeugnisse bzw. Beurteilungen mit Übersetzung ins Deutsche von einem amtlich in Deutschland zugelassenen Übersetzer
Anerkennung
- Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit der Weiterbildung gemäß Thüringer Weiterbildungsordnung (WBO 2011)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag und Gebührenformular
- Identitätsnachweis
- beruflicher Werdegang (Lebenslauf)
- Original-Urkunde und alle erworbenen Original-Zeugnisse bzw. Beurteilungen mit Übersetzung ins Deutsche von einem amtlich in Deutschland zugelassenen Übersetzer