Die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin ist berufsbegleitend konzipiert. Die Zusatz-Weiterbildung bezieht sich insbesondere auf den prähospitalen Bereich. Für den obligatorischen Weiterbildungsabschnitt „6 Monate in der Intensivmedizin, der Anästhesiologie oder der Notfallaufnahme“ ist nach Prüfung durch die LÄKT eine gesonderte Ermächtigung zur Weiterbildung für die Bezeichnung Notfallmedizin nicht erforderlich.
Zulassungsvoraussetzungen
Weiterbildungszeiten
Die folgenden Weiterbildungsabschnitte sind mittels Weiterbildungszeugnis zu belegen. Weiterbildungszeugnisse die bereits durch ein anderes Antragsverfahren bei der LÄKT vorliegen, müssen nicht nochmals eingereicht werden.
Weiterbildungszeiten:
- 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich unter Ermächtigung an Weiterbildungsstätten oder vollständig oder anteilig in einer interdisziplinären Notfallaufnahme unter Ermächtigung an Weiterbildungsstätten,
und
6 Monate in der Intensivmedizin, der Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme,
- 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung (Curriculum/ Musterkursbuch Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung der Bundesärztekammer, 3. Auflage 12./13.03.2026)
und anschließend
- 50 Notarzteinsätze im öffentlichen Rettungsdienst (Notarzteinsatzfahrzeug oder Rettungshubschrauber) unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes,
davon können bis zu 25 Einsätze im Rahmen eines standardisierten Simulationskurses erfolgen,
Alternativ zu einem Weiterbildungszeugnis kann ein Musterweiterbildungszeugnis der LÄKT vom Weiterbildungsermächtigten ausgefüllt und eingereicht werden (siehe unten).
Der Nachweis über 50 Notarzteinsätze kann mittels Musterzeugnis durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst bestätigt und eingereicht werden (siehe unten).
Bitte beachten Sie, dass die 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung zunächst nachgewiesen werden muss, um die darauf aufbauenden 50 Notarzteinsätze anzuerkennen. Die Kurs-Weiterbildung muss in der für den Kursort zuständigen Landesärztekammer anerkannt sein.
Dokumentation der Weiterbildung im eLogbuch
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD), in dessen Zuständigkeitsbereich der Arzt in Weiterbildung tätig ist, bestätigt den Kompetenzerwerb im elektronischen Logbuch (eLogbuch). Für die Durchführung von Untersuchungs- und Behandlungsverfahren, die mit einer Richtzahl versehen sind, sowie für die nachzuweisenden Notarzteinsätze, stellt die LÄKT den Ärzten in Weiterbildung auf ihrer Internetseite Checklisten zur Verfügung (siehe unten). Diese können vom anleitenden Arzt zur Bestätigung genutzt und später dem ÄLRD zur Verifizierung des Kompetenzerwerbs im eLogbuch vorgelegt werden. Die nachzuweisenden Notarzteinsätze sind mittels des Musternachweises zu belegen.
Bei Fragen zur Anerkennung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin steht Ihnen die Abteilung Weiterbildung gern zur Seite (weiterbildung@laek-thueringen.de, 03641 / 614 - 0).