1. Zuständigkeit und rechtliche Grundlage
Die Anerkennung ärztlicher Bezeichnungen in Thüringen erfolgt auf Grundlage der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen (WBO 2020) in der jeweils gültigen Fassung. Zuständig für sämtliche Fragen und Anträge im Zusammenhang mit der Weiterbildung ist die Abteilung Weiterbildung der LÄK Thüringen. Voraussetzung ist, dass Sie während des gesamten Verfahrens Mitglied der Landesärztekammer Thüringen (LÄKT) sind.
2. Dokumentation der Weiterbildung
Der Arzt in Weiterbildung hat die Pflicht, Weiterbildungsabschnitte und Weiterbildungsinhalte zu dokumentieren. Die jeweiligen Weiterbildungsabschnitte und Weiterbildungsinhalte ergeben sich aus der Weiterbildungsordnung.
Weiterbildungsabschnitte und Weiterbildungsinhalte dürfen nur von einem Weiterbildungsermächtigten für die jeweilige Weiterbildungsbezeichnung bestätigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle darüber zu informieren, ob eine entsprechende Weiterbildungsermächtigung für die gewünschte Weiterbildungsbezeichnung besteht. Eine Übersicht über die aktuell erteilten Weiterbildungsermächtigungen der Landesärztekammer Thüringen sind unter dem folgenden Link zu finden.
eLogbuch
Die erlangten Weiterbildungsinhalte sind mittels (e)Logbuch zu dokumentieren. Sollte die Weiterbildung nach der WBO 2020 absolviert werden, ist für eine ordnungsgemäße Dokumentation zwingend das eLogbuch zu verwenden. Dieses kann sich jeder Arzt in Weiterbildung in seinem Mitgliederportal der Landesärztekammer Thüringen unter dem Reiter „Weiterbildung“ anlegen.
Es ist möglich, dass der Reiter „Weiterbildung“ im Mitgliederportal nicht sichtbar ist. Sollte dies der Fall sein, ist der Kammer nicht bekannt, dass der Arzt sich in Weiterbildung befindet. Es ist der Kammer mitzuteilen, dass man sich in Weiterbildung befindet. Erst dann ist der „Reiter“ Weiterbildung sichtbar.
Das eLogbuch ist mindestens einmal im Jahr an den Weiterbildungsermächtigten zur Bestätigung der erlangten Weiterbildungsinhalte und zur Dokumentation des jährlichen Weiterbildungsgesprächs freizugeben. Rückdatierungen sind im eLogbuch nicht möglich.
Für Fragen hinsichtlich des Umgangs mit dem eLogbuch bietet die Landesärztekammer Thüringen aktuell einmal im Quartal einen Schulungstermin an. Eine Anmeldung ist unter dem folgenden Link möglich. Im Vorfeld der jeweiligen eLogbuch-Schulung findet ab 14:30 Uhr ein Vortrag zu den Grundzügen der Weiterbildung statt. Hier besteht die Möglichkeit, Detail- und Einzelfragen zur Weiterbildung zu stellen.
Weiter bietet die Landesärztekammer Thüringen das Format „Kammer-vor-Ort“ an. Hier besteht die Möglichkeit, dass eine eLogbuch-Schulung sowie Einzelfragen zur Weiterbildung für Ärzte in Weiterbildung und Weiterbildungsermächtigte direkt im jeweiligen Haus stattfinden kann (siehe Flyer).
Die Landesärztekammer Thüringen kann nicht automatisch auf alle eLogbücher der Kammermitglieder zugreifen.
Das eLogbuch kann unproblematisch auf die WBO eines anderen Kammerbereiches umgestellt werden. Die bereits erbrachten Leistungen werden dann in das dortige Logbuch automatisch eingepflegt. Wenn es in der anderen WBO Abweichungen geben sollte, so werden die problematischen Passagen farblich gekennzeichnet.
Weiterbildungszeugnisse
Für den Nachweis von Weiterbildungsabschnitten sind Weiterbildungszeugnisse einzureichen. Hierfür kann das Musterzeugnis der Landesärztekammer Thüringen genutzt werden. Dieses finden Sie unter dem folgenden Link.
Achtung! Die im eLogbuch hinterlegten Weiterbildungsabschnitte genügen nicht den Anforderungen für die Anerkennung von Weiterbildungszeiten. Hierfür ist zwingend ein Weiterbildungszeugnis einzureichen. Auch die durch das eLogbuch errechnete Weiterbildungszeit weicht regelmäßig von der durch die Landesärztekammer Thüringen tatsächlich anzuerkennenden Weiterbildungszeit ab. Die im eLogbuch errechneten Weiterbildungszeiten stellen nur Richtwerte dar und sind nicht rechtsverbindlich.
Weiterbildungsabschnitte
Ein Weiterbildungsabschnitt muss mindestens drei Monate in Vollzeit betragen. Eine Vollzeittätigkeit wird von der Landesärztekammer Thüringen aktuell angenommen, wenn ein Tätigkeitsumfang von 38,5 Stunden / wöchentlich vorliegt. Auch Teilzeitweiterbildungen sind möglich. Hierbei ist ein Tätigkeitsumfang von mindestens 19,5 Stunden wöchentlich nachzuweisen. Bei einer Teilzeitweiterbildung verlängert sich die jeweilige Mindestweiterbildungszeit entsprechend.
Jeder in der Weiterbildungsordnung vorgesehene Weiterbildungsabschnitt ist durch ein Weiterbildungszeugnis vom Weiterbildungsermächtigten nachzuweisen. Es können auch mehrere Weiterbildungsabschnitte in einem Weiterbildungszeugnis bestätigt werden. In diesem Fall ist das Weiterbildungszeugnis von allen Weiterbildungsermächtigten der Weiterbildungsabschnitte zu unterzeichnen.
Unterbrechungen der Weiterbildung kommen regelmäßig vor. Dies ist im Grundsatz unproblematisch, sofern die Unterbrechungen im Weiterbildungszeugnis angegeben werden. Eine Unterbrechung der Weiterbildung liegt in den folgenden Konstellationen vor:
- Erkrankungen von insgesamt mehr als 6 Wochen pro Kalenderjahr,
- Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Elternzeit,
- längere Abwesenheit von der Weiterbildungsstätte,
- fehlende Anwesenheit des Weiterbildungsermächtigten an der Weiterbildungsstätte.
Bei Unterbrechungen von insgesamt mehr als sechs Wochen pro Kalenderjahr werden die Zeiten nicht als Weiterbildungszeiten anerkannt.