Jena, 29. September 2026
Gemeinsame Presse-Information der Landesärztekammer und der Thüringer Gesundheitsministerin
Landesärztekammer Thüringen trifft sich zur Kammerversammlung
Ärztekammerpräsident Bittrich und Gesundheitsministerin Schenk kritisieren geplante Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag
(Jena)
Am 30. September trifft sich die Landesärztekammer Thüringen zur Herbst-Kammerversammlung. Dem Parlament der ärztlichen Selbstverwaltung in Thüringen gehören 43 Mitglieder an. Sie werden dort verschiedene gesundheits- und berufspolitische Themen wie die geplante Gesundheits- oder auch Krankenhausreform diskutieren. Die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk wird ebenfalls teilnehmen.
Auch die geplante verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag wird ein Thema sein. Die Ärzteschaft warnt erneut davor, mit einer pauschalen Regelung zusätzliche Arztkontakte zu erzeugen und damit die ohnehin angespannte Versorgungssituation in den Praxen weiter zu belasten. Der Präsident der Landesärztekammer Thüringen, Dr. Hans-Jörg Bittrich, erklärt: „Wir sehen die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag sehr kritisch. Sie hat keine medizinische Notwendigkeit, sondern schafft zusätzliche Arztkontakte ohne Versorgungsnutzen. Wer wegen einer leichten, meist kurzfristig abklingenden Erkrankung allein für eine Bescheinigung in die Praxis kommen muss, bindet ärztliche Zeit, Praxispersonal und Termine, die für akut oder chronisch erkrankte Patientinnen und Patienten dringend gebraucht werden.“
Als besonders problematisch sieht die Landesärztekammer die möglichen Auswirkungen auf die ambulante Versorgung an. Bereits heute sind ärztliche Termine vielerorts knapp. Eine zusätzliche Belastung der Akutsprechstunden ausschließlich zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wird diese Situation weiter verschärfen.
„Wir fragen uns, was gerade nach Abschaffung der telefonischen Krankschreibung mit dieser Regelung eigentlich erreicht werden soll“, so Dr. Bittrich. „Es steht zu befürchten, dass am Ende die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf leidet, weil Termine durch Fälle blockiert werden, die keine schwere Symptomatik vorweisen. Das kann nicht das Ziel einer sinnvollen Gesundheitspolitik sein.“
Auch Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk unterstützt die Kritik der Ärztekammer: „Die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag halte ich für überflüssig und geringschätzend. Sie vermittelt den Eindruck, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden systematisch Krankheit simulieren. Politische Debatten anhand von Einzelfällen aufzuziehen, um damit dann die Lage für die Mehrheit zu verschlechtern, dient niemandem.“
Schenk verweist darauf, dass Arbeitgeber schon heute die Möglichkeit haben, die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen. Eine pauschale gesetzliche Verpflichtung für alle Beschäftigten sei deshalb nicht erforderlich. Schenk: „Wenn ein Arbeitgeber aufgrund konkreter Erfahrungen Anlass hat, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag zu verlangen, kann er dieses Instrument schon heute einsetzen. Dafür braucht es keine zusätzliche bürokratische Vorgabe für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“
Zugleich begrüßt Schenk, dass die Debatte innerhalb der Bundesregierung weitergeführt wird. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat die geplante generelle AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag zuletzt ausdrücklich infrage gestellt. Sie sprach sich insbesondere für Ausnahmen, unter anderem über tarifvertragliche Regelungen, aus. „Dass Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hier noch einmal eine pragmatische Lösung anmahnt, ist richtig“, sagt Schenk.
„Die Kammerversammlung ist der richtige Ort, um die Auswirkungen einer solchen Regelung aus Sicht der ärztlichen Versorgung deutlich zu machen. Wir brauchen politische Entscheidungen, die die Praxen entlasten und die medizinische Versorgung stärken – und eben nicht zusätzliche Arztkontakte schaffen, die medizinisch nicht notwendig sind“, schließt Kammerpräsident Dr. Bittrich.
Hinweis:
Die Bundesregierung hatte sich im Juli im Rahmen des „Programms für Aufschwung und Beschäftigung“ auf ein Reformpaket mit 34 Punkten verständigt. Darin ist unter anderem vorgesehen, künftig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend vorzulegen. Die verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag ist derzeit ein geplantes Reformvorhaben. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung steht noch aus, insofern gilt sie aktuell noch nicht.