Jena | 01. Oktober 2026

Landesärztekammer Thüringen fordert Kurswechsel in der Gesundheitspolitik

 

Am 30. September hat sich die Landesärztekammer Thüringen zur Herbst-Kammerversammlung getroffen. Dem Parlament der ärztlichen Selbstverwaltung in Thüringen gehören 43 Mitglieder an, die unter anderem über verschiedene gesundheits- und berufspolitische Themen wie die geplante Gesundheits- oder auch Krankenhausreform und insbesondere das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzdiskutiert haben. Einig waren sich die Kammerparlamentarier in ihrer Forderung nach einem Kurswechsel in der Gesundheitspolitik und nach nachhaltigen Reformen statt kurzfristiger Sparmaßnahmen und haben mit großer Mehrheit die folgende Resolution verabschiedet.

 

Resolution der Kammerversammlung der Landesärztekammer Thüringen vom 30. September 2026

 

Nachhaltige Reformen statt kurzfristiger Sparmaßnahmen: Thüringer Ärzteschaft fordert Kurswechsel in der Gesundheitspolitik

 

(Jena) Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Thüringen, das Parlament der Thüringer Ärzteschaft, kritisiert das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit Nachdruck. Die gewählten Vertreter warnen eindringlich vor den Folgen des aktuellen Spar-Kurses der Bundesregierung: Statt zukunftsfähiger Strukturreformen setzt die Politik auf kurzfristige Sparpakete, welche die medizinische Versorgung der Bevölkerung spürbar belasten und die ohnehin unter Druck stehenden Strukturen in Praxen und Kliniken gefährden.

 

Das erklärte Ziel des Gesetzes – die Ausgaben im Gesundheitssystem an die Einnahmenentwicklung zu koppeln und die Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stabilisieren – ist nachvollziehbar, die Umsetzung ist jedoch hochgradig unausgewogen. Während die Bundesregierung von den Akteuren im Gesundheitswesen drastische Einschnitte verlangt, zieht sich der Staat selbst aus der Mitverantwortung. So wird beispielsweise eine vollständige und faire Übernahme der Gesundheitskosten für Empfänger von Grundsicherung weiterhin abgelehnt. Diese Lasten verbleiben somit ungerechtfertigt im System der Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Massive Belastungen für die ambulante und stationäre Versorgung

Die mit dem Sparpaket verbundenen Kürzungen treffen die medizinische Infrastruktur an empfindlichen Stellen:

  • Im ambulanten Bereich: Die bundesweit geplanten Einsparungen von rund drei Milliarden Euro im kommenden Jahr entsprechen rechnerisch dem Volumen von etwa 46 Millionen Behandlungsfällen. Ein solcher Einschnitt lässt sich in den Praxen nicht mehr spurlos auffangen.
  • Im stationären Bereich: U.a. die geplante Streichung der Refinanzierung von Personalkosten – selbst bei bereits zugewiesenen Leistungsgruppen – engt die finanziellen Spielräume der Krankenhäuser gefährlich ein.

Die Folge dieser Politik ist eine erhebliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Patientinnen und Patienten. Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Thüringen macht deutlich, dass Ärztinnen und Ärzte in den Praxen und Kliniken aufgrund der neuen Gesetzeslage eine Verschlechterung der Versorgungssituation für Patientinnen und Patienten darlegen müssen, sie aber nicht für diese Situation verantwortlich sind. Die Politik wird nachdrücklich aufgefordert, die Verantwortung für die Folgen dieser Sparpolitik selbst zu tragen, die Bevölkerung transparent aufzuklären und den Konflikt nicht in das Verhältnis zwischen Arzt und Patient zu verlagern.

 

Falsche Reihenfolge blockiert die Modernisierung

Dass das deutsche Gesundheitswesen reformbedürftig ist, steht außer Frage. Der aktuelle Sparkurs bewirkt jedoch das Gegenteil einer Modernisierung, da er notwendige strukturelle Veränderungen auf die lange Bank schiebt. Dass die Finanzkommission Gesundheit ihre Vorschläge erst Ende des Jahres vorlegen soll, zeigt eine fehlerhafte Prioritätensetzung: Erst wird dem System das Geld entzogen, danach wird über die Struktur nachgedacht.

Die Transformation des ambulanten und stationären Sektors – wie der Ausbau des Primärversorgungssystems oder der beschlossene Umbau der Kliniklandschaft – benötigt zu Beginn verlässliche Investitionen, bevor langfristige Verbesserungen der Versorgung erzielt werden können. Der aktuelle Entzug finanzieller Mittel bremst diese dringend notwendigen Reformen aus. Ein Mittelentzug führt möglicherweise zu einer versteckten Priorisierung. Vor einem Mittelentzug muss aber gesellschaftlich und somit politisch entschieden werden, welche Leistungen nicht mehr finanziert werden können. Diese politische Entscheidung gehört nicht in die Arztpraxen und Krankenhäuser.

 

Fazit:

Eine solide finanzielle Basis für die gesetzliche Krankenversicherung ist zwingend notwendig. Kurzfristige Sparmaßnahmen dürfen jedoch nicht als Ersatz für echte Strukturreformen dienen, die nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landesebene dringend notwendig sind. Wer heute spart, ohne gleichzeitig zielgerichtet zu investieren und zu modernisieren, löst keine Probleme, sondern verschiebt sie lediglich zu Lasten der kommenden Jahre. Die Politik in Bund und Land ist aufgefordert, hier einen nachhaltigen und verlässlichen Weg einzuschlagen.