Veranstaltungsanerkennung

  

Anerkennung und Beantragung ärztlicher Fortbildungsveranstaltungen gemäß Fortbildungsordnung

Als Veranstalter einer ärztlichen Fortbildung in Thüringen können Sie für diese die Anerkennung als ärztliche Fortbildungsmaßnahme und Bewertung mit Fortbildungspunkten durch die Landesärztekammer Thüringen beantragen.

Der Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme ist spätestens 4 Wochen vor der Durchführung der Veranstaltung zu stellen.

Dies kann durch Onlinebeantragung über das Veranstalterportal der Landesärztekammer Thüringen oder per Antragsformular erfolgen.

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Hinweise für Veranstalter

Der Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme ist spätestens 4 Wochen vor der Durchführung der Veranstaltung online über das Portal oder mit dem entsprechenden Antragsformular bei der Landesärztekammer Thüringen zu stellen. Dem vollständig ausgefüllten Antragsformular ist ein Programm, eine Originaleinladung und ein inhaltlicher und zeitlicher Ablaufplan der Fortbildungsmaßnahme beizufügen. Zusätzlich angeforderte oder fehlende Unterlagen/Anlagen werden nur bei angegebener Registriernummer dem Antrag zugeordnet. Bis zum Eingang der fehlenden Unterlagen ruht die Antragsbearbeitung. Bei Nichteinhaltung der Antragsfrist besteht kein Anspruch auf Bearbeitung bis zum Veranstaltungstag. Der Veranstalter ist verpflichtet, ihm nach dem Veranstaltungstag zugegangene Unterlagen an die Teilnehmer weiterzugeben. Maßgeblich für die Einhaltung der Antragsfrist ist das Datum des Eingangs der Antragsunterlagen.

Gebühren für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen bei Drittanbietern

Fortbildungen, die ohne eine Teilnahmegebühr und ohne Sponsor bzw. ohne Finanzierung durch Dritte laufen, werden kostenfrei bearbeitet. Gebühren für die Bearbeitung werden erhoben, wenn der Veranstalter selbst Teilnahmegebühren erhebt oder wenn die Veranstaltung durch Dritte finanziell unterstützt oder durchgeführt wird.

Es erfolgt eine Differenzierung zwischen Veranstaltungen, die nur mit Teilnahmegebühren finanziert werden, und gesponserten Veranstaltungen. Bei ausschließlicher  Finanzierung über Teilnahmegebühren wird die Gebühr um 50% reduziert. Damit werden firmenunabhängige Angebote unterstützt.

Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Punktzahl. Die Gebühren liegen zwischen 50 und 500 Euro. Bei Drittanbietern beträgt die Mindestgebühr 100 Euro.

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Für sich wiederholende/identische Veranstaltungen (Balint, Supervision) wird die Gebühr einmal pro Jahr erhoben.

Als Drittanbieter zählen:

  1. Arzneimittelhersteller
  2. Hersteller Medizinprodukte
  3. Kommerzieller Veranstaltungsanbieter
  4. Nicht-ärztliche Anbieter
  5. Veranstalter mit Sitz außerhalb Thüringens, die Veranstaltungen in Thüringen anbieten. Dies schließt auch Ärzte und medizinische Einrichtungen ein.

Elektronische Erfassung von Fortbildungspunkten - Information für Veranstalter

Seit 1. Januar 2006 hat die Landesärztekammer Thüringen die elektronische Erfassung von Fortbildungspunkten eingeführt und beteiligt sich damit am EIV, dem bundeseinheitlichen Verfahren zur Elektronischen Erfassung und Verteilung von Fortbildungspunkten. Der Elektronische Informationsverteiler (EIV) sorgt dafür, dass die Fortbildungspunkte, die ein Arzt bei einer von einer Ärztekammer anerkannten Fortbildungsveranstaltung in einem beliebigen Kammerbereich erwirbt, auf elektronischem Wege der zuständigen Landesärztekammer übermittelt werden.

Alle Ärzte erhalten eine einheitliche Fortbildungsnummer (EFN), mit der sie sich bei einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung registrieren können. Die Teilnahme wird dann vom Veranstalter über den EIV gemeldet und den Ärztekammern zur Verbuchung auf dem persönlichen Punktekonto des Arztes übermittelt. 

Der EIV ermöglicht es Veranstaltern, die Teilnahme von Ärzten an Fortbildungsveranstaltungen einfach zu erfassen und zu melden. Veranstalter können die EFN der teilnehmenden Ärzte über einen Barcode-Scanner einlesen und zusammen mit der Veranstaltungsnummer (VNR) über eine zentrale Schnittstelle an die zuständigen Ärztekammern übermitteln. 

Dort erfolgt die automatische Verbuchung der Fortbildungspunkte auf dem persönlichen Fortbildungskonto des teilnehmenden Arztes. Der EIV gewährleistet dabei eine hohe Datensicherheit, eine gute Nachverfolgbarkeit und eine schnelle Bearbeitung.

Es müssen aber weiterhin Teilnahmebescheinigungen für die teilnehmenden Ärzte ausgestellt werden. Für die Nachverfolgbarkeit müssen die Bescheinigungen zwingend erforderlich die Veranstaltungsnummer beinhalten. Eine kopierfähige Teilnahmebescheinigung wird durch die Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung zur Verfügung gestellt.

Nach § 7 Abs. 5 der Fortbildungsordnung (FBO) ist der Veranstalter verpflichtet innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme die zur Dokumentation der Teilnahme erforderlichen Daten mittels des Elektronische Informationsverteilers (EIV) an die Ärztekammer zu übermitteln.

Hierfür haben Veranstalterin Thüringen zwei Möglichkeiten:

  1. Der Veranstalter sendet die Originalteilnahmeliste an die Ärztekammer zurück und wir übernehmen die elektronische Übermittlung. Eine Kopie der Liste verbleibt in den Unterlagen des Veranstalters, dies ist erforderlich für die Ausstellung von Ersatzbescheinigung. Die Anwesenheitslisten müssen für einen Zeitraum von 60 Monaten aufbewahrt werden.
  1. Die Meldung der Punkte erfolgt direkt durch den Veranstalter über: https://punktemeldung.eiv-fobi.de/

 

Weiteren Informationen erhalten Sie über www.eiv-fobi.de.

EFN - Einheitliche Fortbildungsnummer

erhält jeder Arzt von seiner Landesärztekammer. Die Nummer ist 15-stellig und bundesweit einheitlich aufgebaut. Mit der EFN registriert der Arzt sich zukünftig bei Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung. Bei Wechsel des Kammerbereiches bleibt die EFN erhalten, es muss also kein neuer Fortbildungsausweis beantragt werden.

EIV - Elektronischer Informationsverteiler

Verfahren für die elektronische Meldung der Fortbildungspunkte. Innerhalb des Verfahrens wird mit dem EIV auch der zentrale Server benannt, der die Prüfung und Verteilung der Daten vornimmt.

VNR - Veranstaltungsnummer

erhält ein Veranstalter bei der Anerkennung seiner Fortbildungsveranstaltung von der für ihn zuständigen Landesärztekammer. Die Nummer ist 19-stellig und beinhaltet Basisdaten zur Veranstaltung sowie zu Punktekategorien.

Barcode

Strichcode, der hier die EFN darstellt. Mit Hilfe eines Scanners, der an einen PC angeschlossen ist, kann der Barcode gelesen und im PC wieder in einer Nummer umgewandelt werden. So werden Fehler beim Eintippen sehr langer Nummern vermieden; zudem wird der hohe Erfassungsaufwand extrem verkürzt.

Weitere Informationen zum Thema: www.eiv-fobi.de - Internetseite mit bundeseinheitlich geltenden Informationen zum elektronischen Fortbildungsausweis; hier finden sich auch unterstützende Hinweise für Fortbildungsveranstalter.