Das Verfahren zur Anerkennung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ist angepasst worden. Dies hat der Vorstand der Landesärztekammer Thüringen (LÄKT) in seiner Sitzung im Dezember 2025 beschlossen.
Die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin ist berufsbegleitend konzipiert. Die Zusatz-Weiterbildung bezieht sich insbesondere auf den prähospitalen Bereich. Für den obligatorischen Weiterbildungsabschnitt „6 Monate in der Intensivmedizin, der Anästhesiologie oder der Notfallaufnahme“ ist nach Prüfung durch die LÄKT eine gesonderte Ermächtigung zur Weiterbildung für die Bezeichnung Notfallmedizin nicht erforderlich. Entsprechende Weiterbildungsermächtigungen werden deshalb künftig nicht mehr ausgesprochen. Bereits erteilte Bescheide werden widerrufen.
Unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen wurde beschlossen, dass künftig der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD), in dessen Zuständigkeitsbereich der Arzt in Weiterbildung tätig ist, den Kompetenzerwerb im elektronischen Logbuch (eLogbuch) bestätigen kann. Für die Durchführung von Untersuchungs- und Behandlungsverfahren, die mit einer Richtzahl versehen sind, sowie für die nachzuweisenden Notarzteinsätze stellt die LÄKT den Ärzten in Weiterbildung auf ihrer Internetseite Checklisten zur Verfügung. Diese können vom anleitenden Arzt zur Bestätigung genutzt und später dem ÄLRD zur Verifizierung des Kompetenzerwerbs im eLogbuch vorgelegt werden. Die nachzuweisenden Notarzteinsätze sind mittels des bereits vorhandenen Musternachweises zu belegen.
Durch die Anpassung des Verwaltungshandelns wird sich die Dauer der Antragsverfahren planmäßig verkürzen. Zudem werden bürokratische Prozesse verschlankt. Ärzte in Weiterbildung müssen das eLogbuch nicht mehr an verschiedene Weiterbildungsermächtigte freigeben. Es genügt die einmalige Freigabe an den zuständigen ÄLRD.
Bei Fragen zur Anerkennung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin steht Ihnen die Abteilung Weiterbildung gern zur Seite (weiterbildung@laek-thueringen.de, 036416140).