Voraussetzung zum Antrag auf Anerkennung von Weiterbildungszeiten ist der Nachweis von absolvierten Weiterbildungsabschnitten durch Weiterbildungszeugnisse. Hierfür kann gern das Musterweiterbildungszeugnis der Landesärztekammer Thüringen verwendet werden. (https://www.laek-thueringen.de/aerzte/weiterbildung/wbo_logbuecher/
Sobald alle Unterlagen / Nachweise vollständig vorliegen, überprüft die Landesärztekammer Thüringen sämtliche Voraussetzungen zur Anerkennung von Weiterbildungszeiten. Die verpflichtend zu absolvierenden Weiterbildungsabschnitte ergeben sich aus der Weiterbildungsordnung. Die aktuell gültigen Weiterbildungsordnungen können Sie dem folgenden Link entnehmen: https://www.laek-thueringen.de/aerzte/weiterbildung/wbo_logbuecher/.
Sollten Unterlagen / Nachweise fehlen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie können Ihr Antragsverfahren beschleunigen, indem Sie alle erforderlichen Antragsunterlagen zusammen mit dem Antragsformular vollständig einreichen. Welche Antragsunterlagen einzureichen sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen. Die Antragsformulare finden Sie unter https://www.laek-thueringen.de/aerzte/weiterbildung/antraege_und_formulare/.
Antragsunterlagen können als Kopien eingereicht werden. Die Landesärztekammer Thüringen behält sich vor, Originale anzufordern.
Weiterbildungsinhalte werden in diesem Verfahren nicht überprüft. Es ist daher nicht erforderlich, Ihr (e)Logbuch zu übermitteln. Die Freigabe Ihres eLogbuchs an die Landesärztekammer Thüringen ist nicht ausreichend für eine Antragstellung. Bitte reichen Sie immer das jeweils erforderliche Antragsformular ein.
Am Anerkennungsverfahren sind teilweise ehrenamtliche Kammermitglieder sowie externe und interne Beratungsgremien beteiligt. Das Verfahren erfordert daher einen gewissen zeitlichen Umfang. Im Anschluss an dieses Verfahren erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid (Anerkennungs- oder Ablehnungsbescheid).
Bereits anerkannte Weiterbildungszeiten werden im Antragsverfahren auf Anerkennung der Bezeichnung nicht erneut überprüft, sondern als gegeben angesehen.