Ärztinnen und Ärzte, die an der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin interessiert sind und die Entscheidung getroffen haben, diesen Weiterbildungsgang einzuschlagen, sind häufig verunsichert, welche Gestaltungsmöglichkeiten die Weiterbildungsordnung vorhält, welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen und wie eine Blockweiterbildung funktioniert. Als kleine Hilfestellung haben wir nachfolgend einige Antworten zusammengestellt.
Facharztweiterbildung und Quereinstieg Allgemeinmedizin
Fragen und Antworten (WBO 2011 und WBO 2020)
WBO 2011:
Die stationäre internistische Basisweiterbildung umfasst 36 Monate, von denen mindestens 18 Monate im stationären Bereich abgeleistet werden müssen. Hier handelt es sich um einen Pflichtweiterbildungsabschnitt. Es sind Mindestweiterbildungsabschnitte an einer Weiterbildungsstätte von 6 Monaten einzuhalten.
WBO 2020:
Es müssen 12 Monate im Gebiet der Inneren Medizin in der stationären Akutversorgung abgeleistet werden. Es sind Mindestweiterbildungsabschnitte an einer Weiterbildungsstätte von 3 Monaten einzuhalten.
WBO 2011:
Von den o. g. 36 Monaten können bis zu 18 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden. Verpflichtend ist, mindestens 3-Monats-Abschnitte an einer Weiterbildungsstätte einzuhalten. Möglich ist, diese 18 Monate im ambulanten Bereich abzuleisten, z. B. Rotation durch verschiedene Arztpraxen. Im stationären Bereich können diese 1½ Jahre genutzt werden, um durch andere Abteilungen/Kliniken des Hauses zu rotieren.
Hinweis
Es besteht keine Verpflichtung zur Rotation. Je nach Interessenschwerpunkt können auch die kompletten 36 Monate in der Inneren Medizin abgeleistet werden. Um für den späteren Beruf des Hausarztes/der Hausärztin jedoch gut gerüstet zu sein, sollte eine Rotation in Erwägung gezogen werden.
WBO 2020:
Es müssen 6 Monate in mindestens einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden (aufteilbar in 2 x 3 Monate).
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Arbeitsmedizin
- Chirurgie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Humangenetik
- Innere Medizin
- Kinder- und Jugendmedizin
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Neurochirurgie
- Neurologie
- Nuklearmedizin
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Phoniatrie und Pädaudiologie
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Radiologie
- Strahlentherapie
- Transfusionsmedizin
- Urologie
Die 24-monatige Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung erfolgt in ermächtigten Praxen niedergelassener Allgemeinmediziner. Es sind auch hausärztlich tätige Internisten zur Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung ermächtigt. Auf der Homepage der Landesärztekammer Thüringen www.laek-thueringen.de unter der Rubrik Weiterbildung und Ermächtigungen/Befugnisse sind über eine Suchmaske die ermächtigten Ärzte Allgemeinmedizin abrufbar. Die Liste wird laufend aktualisiert.
Sollten Sie eine Weiterbildung in einer Praxis in Erwägung ziehen, die bisher über keine Weiterbildungsermächtigung verfügt, muss diese vom Praxisinhaber/der Praxisinhaberin unverzüglich beantragt und ein vorläufiger Bescheid zur Vorlage bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen erbeten werden.
WBO 2011:
Ja, auf die 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung sind bis zu 6 Monate Chirurgie anrechnungsfähig (ein 3-Monats-Abschnitt ist auch möglich). Die Chirurgiezeit kann auch im stationären Bereich abgeleistet werden.
Blockweiterbildung bedeutet, dass die Weiterbildung über den gesamten Zeitraum an einem Krankenhaus und der ambulante Teil der Weiterbildung in einer nahe liegenden Praxis bzw. einem MVZ durchlaufen werden kann.
Auf der Homepage www.hausarzt-werden-in-thueringen.de finden Sie eine Übersicht aller Häuser in Thüringen, die sich bereit erklärt haben, Ärztinnen und Ärzte im Rahmen des Blockweiterbildungsprogramms weiterzubilden. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung direkt an die Personalabteilungen der Häuser. Eine direkte Vermittlung von Weiterbildungsstellen über die LÄK Thüringen ist nicht möglich.
Sollten in Ihrem „Wunschkrankenhaus“ gerade keine freien Blockweiterbildungsstellen zur Verfügung stehen, können Sie sich z. B. für die stationäre internistische Basisweiterbildung auch gern an Häusern bewerben, die nicht unmittelbar an der Blockweiterbildung beteiligt sind.
Gemäß Ihren Interessenschwerpunkten und der Struktur des Hauses geben Sie dort bitte an, welche Fachgebiete Sie durchlaufen möchten.
Haben Sie Fragen zur individuellen Gestaltung Ihrer Weiterbildung oder brauchen Sie Hilfe bei der Erstellung Ihres Rotationsplanes, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen auf. Häufig lassen sich Fragen unkompliziert per Telefon oder E-Mail beantworten, aber sehr gern können Sie auch nach vorheriger Terminabsprache (um Wartezeiten zu vermeiden) zu einem persönlichen Gespräch zu uns in die Landesärztekammer Thüringen kommen.
Die Weiterbildung wird im stationären und im ambulanten Bereich finanziell gefördert. Umfassende Informationen zu den Fördermodalitäten der Kostenträger und der Förderhöhe können Sie gern auf der Homepage www.hausarzt-werden-in-thueringen.de unter der Rubrik Vergütung nachlesen.
Hierfür können Sie jederzeit einen Antrag (Antragsformular für Anerkennung von Weiterbildungszeiten) auf Anerkennung von Weiterbildungszeiten stellen. Für die Antragstellung reichen Sie bitte die entsprechenden Weiterbildungszeugnisse ein. Auf unserer Homepage sind Musterzeugnisse (WBO, Logbücher, Musterzeugnisse und Glossar) hinterlegt, welche Sie gerne verwenden können. Im Rahmen des Antragsverfahrens, für welches Sie bis zu drei Monate einrechnen müssen, erhalten Sie abschließend eine Bescheid, welchen Sie bei der KV einreichen können.
Hinweis: Es erfolgt lediglich die Prüfung von Weiterbildungszeiten, nicht von Weiterbildungsinhalten.
Quereinstieg Allgemeinmedizin
Zur Förderung und Sicherung der hausärztlichen Versorgung hat die Kammerversammlung eine Neuregelung des Quereinstiegs Allgemeinmedizin (Quereinstieg Allgemeinmedizin 2.0) beschlossen. Damit soll Ärztinnen und Ärzten der Zugang zur Allgemeinmedizin erleichtert und eine Abwanderung in andere Ärztekammerbereiche verhindert werden.
Quereinstieg Allgemeinmedizin 2.0
Die bisherigen Anforderungen für den Quereinstieg sind dahingehend vereinfacht worden, dass alle Ärzte mit einer Facharztbezeichnung aus den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung der Quereinstieg ermöglicht wird.
Am Ende des Quereinstiegs steht, so wie bei jedem Weiterzubildenden, die Facharztprüfung als Mittel der Qualitätssicherung.
Zulassungsvoraussetzung
Die Zulassungsvoraussetzung für den Quereinstieg Allgemeinmedizin 2.0 ist das Vorliegen einer Facharztbezeichnung aus den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (gemäß § 2a Absatz 6 WBO 2011 / WBO 2020).
Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte
Es sind 24 Monate in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung unter Weiterbildungsermächtigung sowie sämtliche Weiterbildungsinhalte des eLogbuches nachzuweisen.
Weiterbildungskurse
Die Teilnahme an einer 80-Stunden Kurs-Weiterbildung in der Psychosomatischen Grundversorgung sowie die Teilnahme an einem von der Landesärztekammer Thüringen anerkannten Intensivkurs Allgemeinmedizin ist nachzuweisen.