Zulassungsvoraussetzung
Um den Quereinstieg Öffentliches Gesundheitswesen (ÖGW) in Anspruch nehmen zu können, ist eine Facharztbezeichnung aus den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (gemäß § 2a Absatz 6 WBO 2011 / WBO 2020) nachzuweisen.
Zudem muss an der jeweiligen Arbeitsstätte ein weiterer Arzt tätig sein.
Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte
Es sind 24 Monate Weiterbildungszeit in einer Facharztbezeichnung der unmittelbaren Patientenversorgung (gemäß § 2a Absatz 6 WBO 2011 / WBO 2020) nachzuweisen. Verpflichtend sind 6 Monate Weiterbildungszeit in Psychiatrie und Psychotherapie unter einem Weiterbildungsermächtigten zu absolvieren. Davon können zum Kompetenzerwerb bis zu 3 Monate Weiterbildung im sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes anerkannt werden.
Das Kammermitglied muss des Weiteren den Weiterbildungskurs für Öffentliches Gesundheitswesen („Amtsarztkurs“) nachweisen.
Zudem ist eine 24-monatige Weiterbildung in einer Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens zu absolvieren. Näheres zum Ablauf dieses Weiterbildungsabschnittes erfahren Sie von Ihrem jeweiligen Weiterbildungsermächtigten, Ihrem Arbeitgeber oder der Landesärztekammer Thüringen.