Jena | 04. Juli 2025

Austausch von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) 2.0 noch in diesem Jahr notwendig: Anbieter informieren Ärztinnen und Ärzte mehrfach

 

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen eHBA der Generation 2.0 aus Sicherheitsgründen nicht mehr eingesetzt werden, da diese nur den Verschlüsselungsalgorithmus RSA 2048-Bit verwenden. Davon ist eine große Anzahl der derzeit im Umlauf befindlichen elektronischen Heilberufsausweise betroffen. Ein Austausch dieser Karten ist noch im Laufe dieses Jahres erforderlich. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eHBA der Anbieter D-Trust/Bundesdruckerei und DGN/medisign.

Die eHBA der Nachfolgegeneration 2.1 verfügen zusätzlich über den Verschlüsselungsalgorithmus ECC (Elliptic Curve Cryptography), der ab 2026 den alten RSA-Algorithmus ablösen wird. Diese Verschlüsselung entspricht dem aktuellen Stand der Technik und gewährleistet die Zukunftsfähigkeit der Telematikinfrastruktur. Die Kartengeneration ist auf der Rückseite des elektronischen Heilberufsausweises, oben rechts unter dem CE-Zeichen vermerkt und kann mit einem Blick geprüft werden. Für Ausweise der Generation 2.1 ist kein Austausch notwendig.

Frühzeitiges Handeln verhindert Nutzungsausfälle

Die Anbieter schreiben die betroffenen Ärztinnen und Ärzte in mehreren Informationswellen gezielt an, um über das notwendige Vorgehen zu informieren. Die Verfahren zum Kartentausch unterscheiden sich im Detail zwischen den Anbietern. Mehr dazu unter: Bundesdruckerei: https://www.d-trust.net/de/support/ehba#Austauschaktion%20eHBA%20Generation%20G2.0

medisign: https://www.medisign.de/blog/ehba-und-smc-b-der-generation-2-0-werden-ausgetauscht/)

eHBA der Generation 2.0 ohne ECC-Unterstützung werden automatisch zum 31. Dezember 2025 gesperrt. Daher sollten Ärztinnen und Ärzte in jedem Falle rechtzeitig auf das Anschreiben Ihres Anbieters reagieren und den für den Austausch notwendigen Schritten folgen. Wer den Austausch nicht rechtzeitig vornimmt, kann TI-Anwendungen, für die ein eHBA benötigt wird, wie bspw. das E-Rezept oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), nicht mehr nutzen. In diesem Fall wird die Beantragung eines neuen eHBA notwendig, was ggf. mit Wartezeiten und zusätzlichem Aufwand für erneute Identifikation und Freigabe verbunden ist.

Auswirkungen auf den Praxisbetrieb und Kosten

Sofern der eHBA rechtzeitig getauscht wird, hat die Umstellung auf die Folgegeneration mit ECC keine Auswirkungen auf den laufenden Betrieb von TI-Anwendungen. Frühzeitige Reaktion sichert somit die berufliche Handlungsfähigkeit.

Besonderheiten beim Austausch beim Anbieter SHC

Die eHBA der Anbieter T-Systems und SHC sind bereits von der neueren Generation 2.1 und damit nicht von dem Algorithmuswechsel betroffen. Allerdings verwenden einige eHBA des Anbieters SHC einen theoretisch als unsicher geltenden Chip. Daher müssen die betroffenen Karten bis zum 30. Juni 2026 ausgetauscht werden. Das Verfahren ist für die Ärztinnen und Ärzte kostenlos und ähnelt dem für den Austausch der eHBA der Generation 2.0. Der Anbieter SHC wird die betroffenen Ärztinnen und Ärzte voraussichtlich ab August 2025 anschreiben und auch auf seiner Webseite über Details des Austauschprozesses informieren. Auch hier empfiehlt es sich, zeitnah auf das Anschreiben zu reagieren.