Jena | 25. September 2025
Krankenhausreform darf nicht verschoben und verwässert werden
(Jena) Mit großer Sorge sieht die Kammerversammlung der Landesärztekammer Thüringen, dass mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz die Lösung gravierender Probleme Thüringer Krankenhäuser auf die lange Bank geschoben und die eigentlichen Ziele der Krankenhausreform verwässert werden. Die Krankenhausreform muss kommen!
Aus Sicht der Landesärztekammer droht sonst das, was im Hinblick auf eine gute und gerechte gesundheitliche Versorgung unserer Thüringer Bevölkerung niemand möchte: eine unkoordinierte Strukturbereinigung im Krankenhausbereich, die dazu führen kann, dass Krankenhäuser oder Krankenhausabteilungen in Regionen geschlossen werden, in denen man sie dringend braucht. Deshalb ist schnellstmöglich Klarheit darüber notwendig, welche Krankenhäuser in Zukunft welche Aufgaben übernehmen, damit eine sinnvolle, zielgerichtete und zukunftsorientierte Finanzierung möglich ist und die Gesundheitsversorgung im Verbund von Krankenhaus-, Notfall- und ambulanter Versorgung für die Thüringer Bevölkerung gesichert ist und Versorgungsgerechtigkeit erreicht wird. Parallel muss die ambulante vertragsärztliche Versorgung gestärkt werden, um Versorgung von Patientinnen und Patienten in Thüringen mit angemessener Qualität zu sichern.
Die Landesärztekammer hat bereits mehrfach Vorschläge für die dringend notwendige Um- bzw. Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft in Thüringen erarbeitet und der Öffentlichkeit vorgestellt: So mit dem Herzinfarktnetzwerk und vor einem Jahr mit ihren „Empfehlungen der Landesärztekammer Thüringen zur Ausgestaltung und Umsetzung des 8. Thüringer Krankenhausplanes“. Zu den zentralen Planungspfeilern der Empfehlungen gehören Chancengleichheit für ganz Thüringen bei zeitkritischen Notfalldiagnosen und die gesicherte gleiche Anzahl an Personal und Qualität bei Herzinfarkt-, Schlaganfall- und Traumaversorgung. Vorgeschlagen werden auch die Nutzung von Auswahlkriterien zur Planung von spezialisierten Zentren mit sinnvoller Interdisziplinarität, ebenso die Etablierung von sektorenverbindenden Grundversorgern vor allem im peripheren ländlichen Raum wie auch die einer stationären Kurzzeitpflege mit geringer Bettenzahl und internistischem und allgemeinchirurgischem Angebot. Mit ihren „Empfehlungen“ hat die Landesärztekammer Thüringen einen gut strukturierten umsetzbaren Plan für die Verantwortlichen der Politik für unser Bundesland aufgestellt, den es so schnell wie möglich umzusetzen gilt. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Krankenhausreform auf Bundesebene nicht auf die lange Bank geschoben werden darf.