2. Änderung der Weiterbildungsordnung

Die neue WBO 2020 ist nun seit mehr als einem Jahr in Kraft getreten. Ein Großteil der Ermächtigungsanträge nach WBO 2020 wurde bereits begutachtet und wird zeitnah beschieden. Ziel ist es, noch in diesem Jahr circa 1.250 Bescheide zu erlassen. Thüringen ist bundesweit hier einer der Vorreiter.

Dies war uns unter anderem dank der Unterstützung unserer zahlreichen ehrenamtlich tätigen Fachberater möglich. Die Kammer berief für jede Bezeichnung ein Fachgremium, welches die jeweiligen Anträge begutachtete. Während dieses Prozesses galt es, die mit der Umsetzung verbundenen Herausforderungen konstruktiv und rechtssicher zu bewältigen.

Der Prozess der Umsetzung konnte in Hinblick auf einige berufspolitische Fragen innerhalb Thüringens bisher jedoch noch nicht final geklärt werden. Dieses Verfahren benötigt in einigen Gebieten mehr Zeit. Um in diesen Fragen zukunfts- und rechtssichere Entscheidungen herbeizuführen, hat der Vorstand in seiner Sitzung am 11.08.2021 festgestellt, dass ein „Zwischenstopp“ sinnvoll erscheint.

Aus diesem Grund soll die Weiterbildungsordnung (WBO 2011) parallel zur WBO 2020 bis zum 31.12.2023 angewandt werden können. Das vorgeschlagene Verfahren kann den Ärzten in Weiterbildung mehr Rechtssicherheit hinsichtlich der Anerkennung der absolvierten Weiterbildungszeiten und Inhalten ihrer Weiterbildung, unabhängig ob nach WBO 2011 oder 2020, verschaffen.

Dies erfordert eine zweite Änderung der WBO 2020 der Landesärztekammer Thüringen. Folgender Synopse können Sie die geplanten Änderungen der Weiterbildungsordnung 2020 (WBO 2020) entnehmen, die in der Kammerversammlung am 29.09.2021 beschlossen werden sollen: