Ärztliche Prüfer für die Fachsprachenprüfung ausländischer Kollegen gesucht!

Ärztinnen und Ärzte, die ihren Abschluss nicht an einer deutschsprachigen Hochschule erworben haben, müssen ausreichende Deutsch-Fachkenntnisse nachweisen, um die Berufserlaubnis bzw. die Approbation zu erhalten. In der Regel ist dazu in Thüringen neben der Vorlage eines allgemeinen Sprachzertifikates (Stufe B2) auch die Prüfung der deutschen fachsprachlichen Kenntnisse – orientiert am Sprachniveau C1 – notwendig.

Seit Januar 2018 führt die Landesärztekammer Thüringen die Fachsprachenprüfung durch. Im Wesentlichen besteht die Fachsprachenprüfung aus einem simulierten Arzt-Patienten-Gespräch, der Erstellung einer Anamnese und einem Arzt-Arzt-Gespräch. Die Dauer einer solchen Fachsprachenprüfung beträgt 60 Minuten.

Selbstverständlich werden Ärzte, die Interesse an einer solchen Prüfertätigkeit haben, ausreichend informiert und von bereits aktiv tätigen Prüfern geschult. Die Prüfer sollten idealerweise Deutsch als Muttersprache beherrschen. Die Prüfertätigkeit wird nach Aufwandsentschädigungsordnung der Landesärztekammer Thüringen vergütet.

Mehr Informationen unter www.laek-thueringen.de Ärzte/Weiterbildung/Fachsprachenprüfung.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte unter Nennung Ihres Namens und Geburtsdatums an den nachfolgenden Ansprechpartner. Detaillierte Informationen erhalten Sie anschließend per E-Mail oder per Post zugesandt.

Ansprechpartner
Christoph Harms
Abteilung Weiterbildung
Tel.: 03641 614 - 116
E-Mail: harms.weiterbildung@laek-thueringen.de