Landesärztekammer, COVID-19 und der „lockdown light“

Die Landesärztekammer Thüringen arbeitet regulär in allen Aufgaben- und Geschäftsfeldern wie u. a. der Weiter- und Fortbildung, der Berufsaufsicht sowie der Ärzteversorgung weiter:

Fortbildungen

Die Fortbildungen finden unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie eines Lüftungsmanagements weiterhin auch in Präsenz statt.

  • Das Tragen eines Medizinischen-Mund-Nasenschutzes ist Voraussetzung für die Teilnahme, empfehlenswert - aber keine zwingende Voraussetzung - ist das Tragen einer FFP2-Maske.
  • Bei Ausfall von Referenten und deren fehlender Reisegenehmigung wird im Bedarfsfall auf eine Onlinevariante umgeschwenkt.
  • Absagen von Veranstaltungen erfolgen, wenn die Teilnehmerzahl unter eine wirtschaftlich zu vertretende Zahl sinkt.


Weitere Hinweise finden Sie im Hygienekonzept der Landesärztekammer Thüringen.

Prüfungen

Die Prüfungen – sowohl die Facharztprüfungen als auch die Fachsprachenprüfungen - werden unter der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie eines Lüftungsmanagements weiterhin in Präsenz durchgeführt. Das Tragen eines Medizinischen-Mund-Nasenschutzes ist dabei notwendig.

Weitere Hinweise finden Sie im Hygienekonzept der Landesärztekammer Thüringen.

Gremiensitzungen

Die Entscheidung über die Durchführung von Präsenz-Sitzungen trifft jeweils der Vorsitzende der entsprechenden Gremien gemeinsam mit dem verantwortlichen Geschäftsführer bzw. Mitarbeiter. Auch hier gelten die obengenannten Regeln.

Neue Teststrategie für COVID 19

Das Robert-Koch-Institut hat die Teststrategie für COVID 19 angepasst. Mehr dazu finden Sie hier.