Bundesärztekammer: Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Die Bundesärztekammer, der PKV-Verband und Beihilfekostenträger sowie zum Teil die Bundespsychotherapeutenkammer haben gemeinsame Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie erarbeitet. Es handelt sich um die Themenbereiche Analogabrechnung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen, telemedizinische Leistungen und Mehrfachberechnung der GOÄ-Nr. 3 für längere telefonische Beratungen. Die Abrechnungsempfehlungen sind zunächst bis 31. Juli bzw. 30. Juni 2020 befristet. Die Empfehlungen finden Sie hier!