Bekanntmachung "Neue Weiterbildungsordnung"

Anträge auf Erteilung einer Ermächtigung zur Weiterbildung für die neue WBO

Für die neue WBO muss grundsätzlich jeweils erneut ein Antrag auf Ermächtigung zur Facharzt-/ Teilgebiets- oder Zusatz-Weiterbildung gestellt werden. Mehr dazu finden Sie hier: