Bekanntmachung "Neue Weiterbildungsordnung"

Bekanntmachung der neuen Thüringer Weiterbildungsordnung

Ab 1. Juli 2020 gilt die neue Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen. Aufgrund ihres Umfangs wird diese ausschließlich in elektronischer Form auf der Website der Kammer (www.laek-thueringen.de) veröffentlicht. Es gibt jedoch die Möglichkeit, einen Ausdruck in Papierform zu bestellen (Ansprechpartner: Frau Hübner-Knoch, Tel.: 03641 614 - 111 oder per E-Mail: huebner-knoch@laek-thueringen.de).

Die gesetzliche Grundlage für die Möglichkeit der ausschließlich elektronischen Veröffentlichung bildet das Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Thüringer E-Government-Gesetz - ThürEGovG -) vom 10. Mai 2018 (GVBl. 2018, 212, 294), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 30. Juli 2019 (GVBl. 2019, S. 312, 314), wonach § 25 (Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter) besagt: „(1) Eine durch Rechtsvorschrift des Landes bestimmte Pflicht zur Veröffentlichung in einem amtlichen Mitteilungs- oder Verkündungsblatt des Landes kann ausschließlich durch eine elektronische Ausgabe erfüllt werden, wenn diese über öffentlich zugängliche Netze angeboten wird. Satz 1 gilt nicht für das Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen. (2) Jede Person muss einen angemessenen Zugang zu der Publikation haben. Gibt es nur eine elektronische Ausgabe, ist dies in öffentlich zugänglichen Netzen auf geeignete Weise bekannt zu machen. Es ist sicherzustellen, dass die publizierten Inhalte allgemein und dauerhaft zugänglich sind und eine Veränderung des Inhalts ausgeschlossen ist. … Gibt es nur eine elektronische Ausgabe … muss die Möglichkeit bestehen, Ausdrucke zu bestellen oder in öffentlichen Einrichtungen auf die Publikation zuzugreifen.“.