Übergangsregelung für Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Das Bundesgesundheitsministerium hat der Forderung der KBV nach einer Übergangsregelung für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zugestimmt. Vertragsärzte müssen nun statt dem 1. Januar 2021 erst ab dem 1. Oktober 2021 die AU-Daten elektronisch an die Kassen übermitteln. Dabei bleibt der „gelbe Schein“ für den Patienten, die elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU) bekommt die Krankenkasse. Voraussetzung für die eAU ist der elektronische Arztbrief (eArztbrief), für den wiederum der elektronische Heilberufsausweis (eHBA)Voraussetzung ist.

Weitere Informationen zur (eAU) gibt es bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen: 

https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/earztbrief

Ansprechpartner Landesärztekammer Thüringen für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA):
Carolin Blumenstein
Tel.: 03641 614-136
E-Mail: edv@laek-thueringen.de