Dritte Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen vom 18.03.2020 (WBO 2020)

Änderung der Gebiete der Inneren Medizin, Einführung der Bezeichnung Innere Medizin und Infektiologie sowie Anpassung der Zusatzbezeichnung Infektiologie

Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Thüringen beschloss am 04.03.2020, dass die WBO 2020 am 01.07.2020 in Kraft treten soll. Sie basiert auf der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) 2018 der Bundesärztekammer (BÄK). Die MWBO 2018 hatte zum Zeitpunkt des Beschlusses der Kammerversammlung die Fassung vom 20.09.2019. Seitdem wurden verschiedene Änderungen der MWBO 2018 durch den Vorstand der BÄK vorgenommen. Diese wurden zum Teil vom 124. Deutschen Ärztetag (Einführung der Bezeichnung Infektiologie, Änderung der Zusatzweiterbildung Infektiologie) beschlossen.

Um eine einheitliche Weiterbildung im Bundesgebiet zu ermöglichen, sollte sich die WBO 2020 möglichst eng an der MWBO 2018 ausrichten. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die WBO 2020 kontinuierlich an die MWBO 2018 anzupassen.

Der Weiterbildungsausschuss sowie der Vorstand der Landesärztekammer Thüringen sprachen sich dafür aus, folgenden Änderungen der MWBO 2018 zu übernehmen:

    • Einführung der Facharztbezeichnung „Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie“ (siehe Anlage 1) sowie
    • Anpassung der Zusatz-Weiterbildung „Infektiologie“ (Anlage 2).


Sämtliche geplante Änderungen im Gebiet der Inneren Medizin und der Zusatz-Weiterbildung Infektiologie stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einführung der Bezeichnung „Innere Medizin und Infektiologie“.

In den einzelnen Bezeichnungen der „Inneren Medizin“ soll der bisherige Block „Infektionen im Gebiet Innere Medizin“ vollumfänglich gestrichen und durch den folgenden Block ersetzt werden:

„Infektiologische Basisbehandlung“

„Kognitive und Methodenkompetenz“: „Weiterführende Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Infektionskrankheiten“ und „Meldepflichten gemäß Infektionsschutzgesetz“ sowie „Handlungskompetenz“: „Internistische Basisbehandlung von Infektionskrankheiten“ und „Management bei therapieresistenten Erregern“.

Die geplanten Änderungen der Zusatz-Weiterbildung „Infektiologie“ können der Anlage 2 entnommen werden.

Aufnahme von Handlungskompetenzen für die Facharztbezeichnung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Bei der Systemischen Therapie handelt es sich um eine anerkannte Behandlungsmethode. Die Systemische Therapie wurde in der MWBO 2018 versehentlich nicht in die Kompetenztabelle für die Bezeichnung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie aufgenommen. Daher wurde sie auch nicht in die Thüringer WBO 2020 übernommen. In der Bezeichnung Psychiatrie und Psychotherapie wurde die Systemische Therapie in der Kompetenztabelle der MWBO 2018 und somit auch in die WBO 2020 integriert. Der Vorstand der BÄK beschloss am 20.09.2019, dass die Systemische Therapie für die Facharztbezeichnung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in der MWBO 2018 aufgenommen werden soll.

Der Weiterbildungsausschuss und der Vorstand empfehlen der Kammerversammlung, die Systemische Therapie in die Handlungskompetenzen im Gebiet „Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ der Bezeichnung „Facharzt/Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ entsprechend der MWBO 2018 auch in die WBO 2020 aufzunehmen. Hierfür soll folgende Handlungskompetenz in die Kompetenztabelle eingefügt werden:

„ODER
dokumentierte Untersuchungen im Verfahren der systemischen Therapie, z. B, strukturiertes systemisches Interview im Ein- und Mehrpersonensetting zur Diagnostik von interaktionellen Mustern, Beziehungsdynamiken, Ressourcen und Lösungskompetenzen im relevanten System, einschließlich Genogramm und Testdiagnostik, davon können bis zu 20 Untersuchungen in der jeweils anderen Grundorientierung erbracht werden“.

Für diese Handlungskompetenz soll die Richtzahl „60“ eingefügt werden.

Übergangsbestimmungen Zusatzbezeichnung „Balneologie und Medizinische Klimatologie“

Die Bezeichnung „Physikalische Therapie und Balneologie“ der WBO 2011 wurde durch die WBO 2020 in zwei Zusatz-Bezeichnungen aufgeteilt. In der WBO 2020 sind nun die Bezeichnungen „Physikalische Therapie“ und die Bezeichnung „Balneologie und Medizinische Klimatologie“ enthalten.

Bei der Bezeichnung „Balneologie und Medizinische Klimatologie“ ist bisher folgende Übergangsbestimmung enthalten: „§ 20 Absatz 7 ist ausgeschlossen.“. Weitere Übergangsbestimmungen sind nicht vorhanden.

Der Vorstand beschloss, der Kammerversammlung zu empfehlen, in der Zusatz-Weiterbildung „Balneologie und Medizinische Klimatologie“ die bisherige Übergangsbestimmung durch folgenden Übergangsbestimmung zu ersetzen:

„Kammerangehörige, die über das Recht zum Führen der Zusatz-Weiterbildung „Physikalische Therapie und Balneologie“ verfügen, sind berechtigt, stattdessen die Zusatz-Weiterbildung „Balneologie und Medizinische Klimatologie“ zu führen. § 20 Absatz 7 findet keine Anwendung.“.

Es besteht die Möglichkeit, zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen. Stellungnahmen können per E-Mail an

jura@laek-thueringen.de

oder an die Anschrift

Landesärztekammer Thüringen
Rechtsabteilung
Im Semmicht 33
07751 Jena

bis zum 24.02.2022 übermittelt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Ass. jur. Cynthia Schneider (jura@laek-thueringen.de) zur Verfügung.