Presse-Information

Jena, Weimar  | 25. April 2023

Gemeinsame Presse-Information von Landesärztekammer, Landesverwaltungsamt und Universitätsklinikum Jena

Landesärztekammer Thüringen, Landesverwaltungsamt und Universitätsklinikum Jena legen Positionspapier zur beruflichen Integration von ausländischen Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten vor: Ziel sind zügige Verfahrensabläufe bei qualitativ hochwertiger Versorgungssicherheit

Die Vertreter des Thüringer Landesverwaltungsamtes, der Landesärztekammer Thüringen und des Universitätsklinikums Jena stehen für schnellstmögliche berufliche Integration qualifizierter ärztlicher Kollegen aus Drittstaaten und haben sich deshalb in einem Positionspapier auf die entsprechenden Verfahrensabläufe verständigt. Die gesetzlichen Grundlagen regeln die Prüfungsabläufe, die durch die parallelen und aufeinander abgestimmten Verfahren des Thüringer Landesverwaltungsamtes sowie der Landesärztekammer Thüringen beschleunigt wurden, ohne an Qualität zu verlieren. „Ich freue mich, dass es durch eine enge und effektive Zusammenarbeit der einzelnen beteiligten Institutionen gelungen ist, in Thüringen für eine zügige berufliche Integration von Ärzten aus Drittstaaten zu sorgen“, so die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Dr. Ellen Lundershausen. „Wichtig ist auch“, so die Präsidentin, „dass jeder Arzt und jede Ärztin sowie potentielle Arbeitgeber eine exakte Übersicht über die einzelnen Prozessschritte bis zur Erteilung der Approbation bzw. Erteilung der Facharztanerkennung haben, und die Dauer des Verfahrens damit transparent ist und realistisch abgeschätzt werden kann.“

Berufserlaubnis – erster Schritt in ärztliche Tätigkeit

„Die erfolgreiche berufliche Integration von Ärzten aus Drittstaaten beginnt bereits mit Erteilung der Berufserlaubnis. Durch die Berufserlaubnis können Drittstaatsangehörige einen ersten Schritt in die ärztliche Tätigkeit in Thüringen setzen. Eine Berufserlaubnis kann nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen zukünftig bereits innerhalb von vier bis sechs Wochen erteilt werden“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Frank Roßner. „Damit kann die Zeit bis zur Ausstellung der Approbation bereits zur Ausübung des Berufes mit bestimmten Auflagen genutzt werden, deshalb werden die Berufserlaubnisverfahren bevorzugt erledigt“, so Roßner.Die Landesärztekammer führt zur Unterstützung des Thüringer Landesverwaltungsamtes die für die Approbationserteilung und die Erteilung einer Berufserlaubnis erforderliche Fachsprachenprüfung in der durch. Im überwiegenden Teil der Approbationsverfahren ist eine Beteiligung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn erforderlich. Diese prüft, inwiefern das humanmedizinische Studium aus dem Drittstaat dem deutschen humanmedizinischen Studium entspricht. Die Prüfung der Gleichwertigkeit ist für die Sicherung der Qualität von ärztlichen Tätigkeiten zum Schutz der Patientensicherheit notwendig und deshalb rechtlich vorgeschrieben. Wenn die Ausbildungen nicht gleichwertig sind, ist eine Kenntnisprüfung erforderlich. „Die Medizinische Fakultät Jena führt schon seit 2019 die Kenntnisprüfungen für die ausländischen Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten durch. Dafür haben wir einen standardisierten und objektiven Ablauf in Anlehnung an die Staatsexamensprüfungen entwickelt. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar, die uns bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen“, so der Studiendekan Professor Dr. Ulf Teichgräber vom Universitätsklinikum Jena.

Landesärztekammer prüft Anerkennung von Weiterbildungszeiten

Zeitgleich zu diesem Verfahren prüft die Landesärztekammer Thüringen bei entsprechender Antragstellung, ob die im Drittstaat erworbene Bezeichnung anerkannt werden kann, auch hier kann eventuell eine Prüfung notwendig sein. Durch ein abgestimmtes Verfahren, unter Beteiligung von Fachvertretern der jeweiligen Bezeichnung als Gutachter und Prüfer, wird es Ärzten aus Drittstaaten so ermöglicht, unmittelbar nach Erhalt der Approbation als Facharzt in Thüringen tätig zu werden.

Alternativ können auch Weiterbildungs- oder Berufszeiten aus dem Herkunftsland als Weiterbildungszeiten anerkannt werden. Durch die effektive Gestaltung des etablierten Verfahrens können die hohen Anforderungen an die ärztliche Weiterbildung durch die Landesärztekammer Thüringen schnellstmöglich sichergestellt werden.

Einig sind sich die Vertreter von Landesverwaltungsamt, Landesärztekammer und Universität Jena darin, dass ärztliche Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland in Thüringen herzlich willkommen sind und dringend benötigt werden. Mit diesem Positionspapier möchte man diese Botschaft unterstreichen. 

Momentan arbeiten in Thüringen insgesamt 9607 Ärztinnen und Ärzte, davon sind 1526 aus dem Ausland (1353 sind stationär tätig, 199 ambulant, vier in Behörden).