Information der Ärzteversorgung Thüringen

Rentenbeiträge aus den sogenannten Übergangsgebührnissen (= persönliches Übergangsgeld) der ehemaligen Soldaten auf Zeit/Sanitätsoffiziere auf Zeit 

Ärztinnen und Ärzte, die als Soldaten auf Zeit/Sanitätsoffizier auf Zeit in der Bundeswehr gedient haben und die von der Bundeswehr nach dem Dienstende in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nachversichert wurden, haben die befristete Antragsmöglichkeit, von der Bundeswehr die an die Deutsche Rentenversicherung Bund aus den Übergangsgebührnissen geleisteten Rentenbeiträge zurückholen zu lassen und von der Bundeswehr bei ihrer berufsständischen Versorgungseinrichtung einzahlen zu lassen.

Nach unser Information hat die Bundeswehr die antragsberechtigten Personen bereits postalisch informiert.

Sofern Sie davon Gebrauch machen wollen, müssen Sie bis zum 31.07.2023 die rückwirkende Befreiung des Bezugs der Übergangsgebührnisse von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Dienststelle der Bundeswehr/des Bundesverwaltungsamtes, von der Sie vor kurzem die postalische Information erhalten haben oder (falls Sie ein Anschreiben der Bundeswehr/des Bundesverwaltungsamtes nicht erreicht hat) an die Dienststelle der Bundeswehr/des Bundesverwaltungsamtes, die auf Ihrer Nachversicherungsbescheinigung als bearbeitende Stelle benannt ist.