Presse-Information

Jena | 16. August 2023

Position der Landesärztekammer Thüringen zur Cannabis-Legalisierung im Hinblick auf Kinder und Jugendliche

Die Landesärztekammer Thüringen warnt vor den Gefahren der Cannabis-Legalisierung: Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden!

Die Pläne der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung werden ihren eigens formulierten Zielen des Kinder- und Jugendschutzes nicht gerecht. Es besteht die Gefahr, dass es in der vulnerablen Gruppe Kinder und Jugendliche zu einer verminderten Risikowahrnehmung und zu einem erhöhten Cannabis-Konsum kommt. Das menschliche Gehirn ist bis zu Vollendung des 25. Lebensjahrs nicht vollständig ausgereift, und der Konsum von Cannabis kann mit strukturellen Veränderungen des Gehirns und kognitiven Funktionsdefiziten einhergehen. Durch frühen und häufigen Cannabis-Konsum im Jugendalter drohen medizinische und soziale Einschränkungen, z. B. die Zunahme von Psychosen, Depressionen oder Angststörungen, auch die verstärkte Inanspruchnahme medizinischer Hilfe. Mit Kinder- und Jugendschutz hat das nichts zu tun!

Wir fordern breite Präventions- und Frühinterventionsprogramme für Kinder und Jugendliche. Sie benötigen aufklärende evidenzbasierte Informationen zur Wirkung von Cannabis oder zu den Risiken des Konsums.

Hintergrund ist, dass am heutigen Tag (16.08.2023) im Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) abgestimmt werden soll. Dem Koalitionsvertrag entsprechend will die Bundesregierung Cannabis noch in diesem Jahr teilweise legalisieren. Danach soll der Besitz von 25 Gramm zum Eigenbedarf künftig straffrei bleiben, die Abgabe soll kontrolliert über lizensierte Verkaufsstellen und Vereine erfolgen. Der private Eigenanbau mit bis zu drei Pflanzen soll erlaubt sein. Der Umgang mit größeren Mengen über den eigenen Gebrauch hinaus sowie der Handel und die Anstiftung von Kindern und Jugendlichen zum Drogenkonsum werden als Verbrechen mit einer Strafbewehrung nicht unter einem Jahr qualifiziert.