Presse-Information

Ein Jahr Fachsprachenprüfungen für ausländische Ärztinnen und Ärzte
Hohe Zahl an Kandidaten fallen durch anspruchsvolle Prüfung

Jena, 10. Januar 2019/1

Wer in Deutschland als Arzt oder Ärztin arbeiten möchte, benötigt dafür eine Approbation. Bei Ärztinnen und Ärzten mit einem Studienabschluss aus dem Ausland wird sie erst erteilt, wenn ein Nachweis über die erforderlichen Fachsprachenkenntnisse erfolgt ist. Diese Regelung gilt sowohl für Personen aus EU- als auch Nicht-EU- bzw. Drittstaaten. Im Sommer 2014 hatte sich die Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer auf einheitliche Sprachtests für das Ausüben von Gesundheitsberufen verständigt, sodass nach und nach die Aufgabe der Durchführung dieser sogenannten Fachsprachenprüfungen auf die einzelnen Landesärztekammern übertragen wurde – lediglich zwei Ärztekammern, Saarland und Hessen, führen diese Prüfungen nicht durch. In Thüringen war es ab dem Januar 2018 so weit. Zuvor hatten mit einer Unterschrift unter die entsprechende „Verwaltungsvereinbarung zwischen der Landesärztekammer Thüringen und dem Thüringer Landesverwaltungsamt zur Verfahrensweise bei der Überprüfung der für die ärztliche Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse“ (Fachsprachenprüfung bzw. Patientenkommunikationstest) die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Dr. Ellen Lundershausen, und der Präsident des Landesverwaltungsamtes als Approbationsbehörde, Frank Roßner, die neue Vorgehensweise besiegelt, sodass seit Januar 2018 die Landesärztekammer Thüringen die für die Erteilung einer Berufserlaubnis oder Approbation für ausländische Ärztinnen und Ärzte notwendige Überprüfung der Deutschkenntnisse durchführt.

Ablauf der Fachsprachenprüfungen

Der Fachsprachen- bzw. Patientenkommunikationstest findet als Einzelprüfung statt, dauert 60 Minuten und ist kostenpflichtig. In drei Abschnitten, einem simulierten Arzt-Patienten-Gespräch über 20 Minuten, dem Anfertigen eines Arztbriefes und einem Arzt-Arzt-Gespräch, werden das Hörverstehen sowie die mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit überprüft. Schließlich ist in einem ärztlichen Gespräch die Sprache nicht nur Kommunikationsmedium, sondern auch Teil des Behandlungsprozesses. Ziel bei der Durchführung der Fachsprachenprüfungen ist es, in einem transparenten und fairen Verfahren auf Basis der drei Prüfungsabschnitte die Leitfrage – ob der Arzt oder die Ärztin in einem Krankenhaus oder einer Praxis sich sprachlich so verständigen kann, dass er/sie sowohl mit den Patientinnen und Patienten als auch mit den Kolleginnen und Kollegen infolgedessen interagieren kann – beantworten zu können.

Wird die Prüfung nicht bestanden, kann sie beliebig oft wiederholt werden. „Mit der Übertragung der Fachsprachenprüfung an die Landesärztekammer sind nicht nur ein wichtiger Punkt in der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung in unsere Hände gegeben worden, sondern gleichfalls Instrumente des Patienten- und Arztschutzes. Unsere Patienten müssen sich auf uns Ärzte verlassen können, dass wir Befunde richtig erheben und erklären und auch weiterbehandelnden Ärzten übermitteln können. Aber auch für unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland ist es wichtig, dass sie vor Fehlern aufgrund nicht ausreichender Kommunikationsfähigkeit geschützt werden“, so die Präsidentin der Landesärztekammer, Dr. Ellen Lundershausen.

Zahlen, Daten, Fakten

Bis zum Jahresende sind in der Landesärztekammer 348 Fachsprachenprüfungen durchgeführt worden. Davon sind 209 bestanden und 139 nicht bestanden worden. Mit einer Durchfallquote von 40 Prozent bewegt sich Thüringen damit bei den Ergebnissen anderer Ärztekammern, die deutschlandweite Duchfallquote bei Fachsprachenprüfungen beträgt 44 Prozent. Die große Mehrheit der Fachsprachenprüfungskandidaten ist männlich. Die Herkunftsländer der Prüfungskandidaten (Syrien 119, Ägypten 51, Aserbaidschan 43, Irak 37, Libyen 36, Rumänien 27, Saudi-Arabien 27, Russland 26, Albanien 17, Georgien 17, Jordanien 16, Ukraine 16, Palästina 12, Serbien 12, Algerien, Litauen und Sudan jeweils 10 usw.) gleichen teils einer Übersicht zu Kriegs- und Bürgerkriegsschauplätzen der Erde. Ebenfalls wirken sich auch die teils katastrophalen Bedingungen der Gesundheitssysteme einiger Länder sowie die schlechten Bedingungen für Ärztinnen und Ärzte aus. Die Landesärztekammer Thüringen hat wiederholt auf das ethische Problem einer gezielten Abwerbung von Ärztinnen und Ärzten, die in den Heimatländern dringend für eine vernünftige gesundheitliche Versorgung gebraucht würden, hingewiesen und fordert deshalb die Erhöhung der Anzahl der Medizinstudienplätze auch in Thüringen, um auf den Ärztemangel zu reagieren. 

Die Landesärztekammer Thüringen ist das Selbstverwaltungsorgan der Thüringer Ärzteschaft und sorgt für Qualität der ärztlichen Berufsausübung. Alle Ärztinnen und Ärzte Thüringens gehören der Landesärztekammer an. Das sind insgesamt 13237 Personen, davon sind 9516 tätig (die anderen Ruheständler, Elternzeit usw.). Ausländische Ärztinnen und Ärzte gibt es im Kammerbereich momentan 1665.