Presse-Information

Ergebnisse der Wahlen zur Kammerversammlung liegen vor – Parlament der Thüringer Ärzteschaft mit vielen neuen Gesichtern

Bis zum 20. März 2019 hatten Thüringer Ärztinnen und Ärzten zum neunten Mal seit Bestehen der Landesärztekammer Thüringen die Möglichkeit, das Parlament der Thüringer Ärzteschaft, die Kammerversammlung, zu wählen. Um die 43 Mandate hatten sich 103 Kandidaten beworben. Gewählt wurde nach Kreis- und Landeslisten. Alle Mitglieder der Ärztekammer waren wahlberechtigt, also 13288 Personen.

Nach Auszählung der abgegebenen Stimmen steht nun das Ergebnis der Wahlen zur Kammerversammlung fest und ist auf der Homepage der Landesärztekammer Thüringen unter www.laek-thueringen.de unter Wahl 2019 einzusehen.

Das Kammerparlament ist gewissermaßen einer Verjüngungskur unterzogen worden. So prägen viele neue Gesichter das künftige Parlament der Thüringer Ärzteschaft - 18 von den 43 Sitzen im Kammerparlament sind neu besetzt worden. Darüber hinaus sind auch einige jüngere Ärztinnen und Ärzte (u.a. Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung) im Kammerparlament vertreten. Insgesamt liegt das Durchschnittsalter des neuen Kammerparlamentes mit 53 Jahren deutlich unter dem des bisherigen (57 Jahre).

Als erfreulich wertet die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Dr. Ellen Lundershausen, dass in der neuen Kammerversammlung mit 14 Personen auch wieder eine höhere Anzahl an Frauen vertreten ist, zuvor waren es elf. „Wünschenswert wären auf jeden Fall mehr“, so Dr. Lundershausen, „steht doch dieser Anteil an Frauen im Kammerparlament mit 33 Prozent im krassen Gegensatz zum Anteil der Ärztinnen in Thüringen, der bei 53 Prozent liegt“. Weiterhin ist die Thüringer Kammerversammlung erneut von einem ausgewogenen Verhältnis von angestellten und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten geprägt. So arbeiten 21 Personen im Krankenhaus und zugleich sind 21 ambulant tätig. Eines der künftigen Kammerversammlungsmitglieder arbeitet in einer Behörde.

Die neue Kammerversammlung tritt erstmals am 19. Juni 2019 zusammen. Dann wird auch der Vorstand der Landesärztekammer inklusive die/der neue Präsidentin/Präsident von den Kammerparlamentariern gewählt.