Presse-Information

Statement der Landesärztekammer Thüringen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Studienplatzvergabe für Medizin teilweise verfassungswidrig ist

Jena, 19. Dezember 2017/16

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in Karlsruhe entschieden, dass der Numerus Clausus im Studienfach Medizin teilweise verfassungswidrig ist. Dazu erklärt die Landesärztekammer Thüringen:

Die Landesärztekammer Thüringen sieht es als positiv an, dass mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Frage der Studienplatzvergabe in der Medizin wenn auch nicht gänzlich neu, aber mit einer Ziel- und Zeitvorgabe diskutiert werden muss. Denn schließlich haben Bund und Länder bis Ende 2019 Auswahlkriterien für die Zulassung zum Medizinstudium, z.B. Eignungsgespräche, neben der Abiturnote neu zu regeln. Wichtig ist aus Sicht der Landesärztekammer dabei auch im Sinne der Chancengleichheit und Gerechtigkeit möglichst weitgehend bundesweit einheitliche Regelungen zu finden. 

Positiv sieht die Landesärztekammer aber auch, dass die Abiturnote weiterhin ein relevantes Kriterium für die Zulassung zum Medizinstudium darstellt. „Angesichts des anspruchsvollen und lernintensiven Studiums, das eine hohe Anstrengungsbereitschaft voraussetzt, ist die Abiturnote ein wichtiger Indikator für den Studienerfolg“, so die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Dr. Ellen Lundershausen.

Unabhängig davon hält die Landesärztekammer es aber auch für dringend notwendig, die Zahl der Medizinstudienplätze insgesamt zu erhöhen.