Presse-Information

121. Deutscher Ärztetag in Erfurt: Thüringer Landeshauptstadt Mittelpunkt der Gesundheitspolitik
Ärztekammerpräsidentin zur Erfurt-Botschafterin ernannt

Gemeinsame Presse-Information
Landesärztekammer Thüringen
Erfurt Tourismus und Marketing GmbH
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Jena, Erfurt 24. April 2018/7

Vom 8. bis zum 11. Mai 2018 ist Erfurt Mittelpunkt der Gesundheitspolitik. Dann tagt der 121. Deutsche Ärztetag, das Parlament der deutschen Ärzteschaft, in der Thüringer Landeshauptstadt. 250 abgeordnete Ärztinnen und Ärzte aus den 17 Ärztekammern in Deutschland kommen zusammen, um gesundheitspolitische Impulse zu setzen und wichtige berufspolitische Themen zu beraten. Aus Thüringen nehmen neben der Präsidentin, Dr. Ellen Lundershausen, sieben Delegierte am Ärztetag teil. Dieses „Großereignis“ ist nicht nur für die Landesärztekammer Thüringen als gastgebende Ärztekammer von besonderer Bedeutung, sondern auch für die Landeshauptstadt und das Land Thüringen selbst, denn die Strahlkraft eines solchen Termins mit insgesamt über 1000, teils internationalen Gästen, ist groß. „Als Erfurterin freue ich mich natürlich ganz besonders, dass es gelungen ist, den Deutschen Ärztetag hierher zu holen“, so die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Dr. Ellen Lundershausen.

„Den Menschen in Thüringen stehen ein dichtes Netz ambulanter Arztpraxen mit hochqualifiziertem Fachpersonal und modernster technischer Ausstattung sowie leistungsfähige Krankenhäuser zur Verfügung. Die Wahl des Austragungsortes des Ärztetages ist Ausdruck der Wertschätzung der Thüringer Ärzteschaft und der ihnen zur Seite stehenden Berufsgruppen,“ ergänzt die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner.     „Der Deutsche Ärztetag ist mit seinen zahlreichen Teilnehmern für Erfurt von besonderer Bedeutung“, betont die Geschäftsführerin der Erfurt Tourismus und Marketing GmbH, Dr. Carmen Hildebrandt: „Von Tagungen und Kongressen in der Stadt und den daraus resultierenden Einnahmen profitieren nicht nur die Hotels und Tagungsstätten, sondern auch die örtlichen Gastronomiebetriebe, Einzelhändler und Dienstleister. Wer einmal eine solche Veranstaltung in Erfurt besucht hat, kehrt zudem gerne für einen privaten Besuch mit der Familie oder Freunden wieder.“ 

Ein besonderes Dankeschön richtet Dr. Carmen Hildebrandt an die Präsidentin der Landesärztekammer, Dr. Ellen Lundershausen. „Sie hat sich bei den relevanten Entscheidern dafür stark gemacht, dass der Deutsche Ärztetag in der Thüringer Landeshauptstadt stattfindet. Der Beirat der Initiative „Botschafter für Erfurt“ weiß dieses Engagement ebenfalls zu würdigen und ernennt Frau Dr. Lundershausen mit dem heutigen Tag zur Erfurt-Botschafterin. Damit ist sie eines von inzwischen 122 ehrenamtlichen Mitgliedern der Initiative, die sich mit Tatkraft darum kümmern, dass der Bekanntheitsgrad der Stadt weiter wächst.“

Wichtiges Thema des Ärztetages ist das Fernbehandlungsverbot – kein Flickenteppich

Wichtige Themen des Erfurter Ärztetages sind neben der gesundheits- und berufspolitischen Diskussion u.a. die ärztliche Gebühren- und Weiterbildungsordnung, die ärztliche Versorgung von psychischen Erkrankungen und die Frage des in der ärztlichen Berufsordnung festgelegten Fernbehandlungsverbotes, d.h. des Verbotes einer Behandlung ausschließlich über Kommunikationsmedien. Gerade dieser Punkt wird derzeit breit öffentlich diskutiert. „Die Landesärztekammer Thüringen sieht die Priorität einer ärztlichen Behandlung nach wie vor bei der konkreten Arzt-Patienten-Beziehung und möchte die Möglichkeiten der Fernbehandlung eher als Ergänzung des Systems betrachten“, so Präsidentin Dr. Ellen Lundershausen. „Bei der ganzen Diskussion ist es mir besonders wichtig, dass es uns gelingt, in der konkreten Umsetzung künftig möglichst weitgehend eine einheitliche Bewertung bzw. Regelung zur Fernbehandlung in Deutschland zu beschließen. Nur das ist sinnvoll, denn wenn in einem Kammerbereich die ausschließliche Fernbehandlung erlaubt ist und in einem anderen nicht, bewirkt dies gar nichts. Die Patienten sind schließlich frei in ihren Entscheidungen, bei wem und in welchem Bundesland sie nachfragen.“